Der Fall liegt nun in den Händen der Justiz. Foto: dpa

Vor dem Landgericht in Heilbronn wird von nächster Woche an ein Fall von Kindstötung verhandelt. Das Kind soll gleich nach der Geburt getötet worden sein.

Steinheim - Vor dem Landgericht Heilbronn wird von der kommenden Woche an ein Fall von Kindstötung verhandelt. Eine Frau soll „am frühen Morgen des 17. Februar 2017 in ihrer Wohnung in Steinheim an der Murr ihren unmittelbar zuvor lebend geborenen Sohn erstickt haben“, heißt es in der Prozessvorschau. Um der Strafsache auf den Grund zu gehen, hat die zuständige Kammer neben der Angeklagten und ihrem Verteidiger, 14 Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen. Die Verhandlung beginnt am Dienstag, 11. Juli, um 13 Uhr. Vier weitere Termine sind bis Ende Juli geplant. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Das Kind soll kurz nach der Geburt getötet worden sein

Das Kind soll kurz nach der Geburt in der Wohnung getötet worden sein. Wie das Motiv ausgesehen haben könnte, womit die Angeklagte den Säugling mutmaßlich erstickt hat, ob sie das Baby völlig ohne Hilfe zur Welt brachte – all dies und weitere Fragen seien Gegenstand der Hauptverhandlung, sagt Oliver Kontusch, Pressesprecher am Landgericht Heilbronn. „Dort wird auch geklärt werden, ob ein Tötungsdelikt vorliegt oder nicht.“ Die Angeklagte befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Polizei hatte zuvor nichts über den Fall berichtet

Die Polizei hatte von dem Fall seinerzeit nicht berichtet, weshalb er erst jetzt publik wird. „Es war lange nicht klar, womit wir es zu tun haben“, erklärt Peter Widenhorn, der Pressesprecher des Ludwigsburger Polizeipräsidiums. Es hätte sich auch um eine Totgeburt handeln können. Folglich habe man erst die gerichtsmedizinischen Untersuchungen abwarten müssen, sagt der Pressesprecher. Als diese dann vorlagen, habe man im Nachhinein dann auch keine Presseerklärung mehr herausschicken wollen.