Foto: dpa

Manfred Waters möchte beratendes Mitglied im Umlegungsausschuss sein und hat beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt.

Steinheim-Kleinbottwar - Der Kleinbottwarer Ortsvorsteher Manfred Waters bemüht Justitia. Beim Verwaltungsgericht Stuttgart hat Waters einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Grund für seinen Gang vors Gericht ist die Entscheidung der Stadtverwaltung, den ehemaligen CDU-Rat und langjährigen Ortsvorsteher des Stadtteils nicht in den Umlegungsausschuss für das Kleinbottwarer Baugebiet Scheibenäcker aufuznehmen.

Geht es nach Waters, der sich auf die baden-württembergische Gemeindeordnung beruft, hat er aber genau darauf Anspruch. Das stehe in Paragraf 71, Absatz 4. Dort steht: „Ortsvorsteher können an den Verhandlungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.“ Waters leitet daraus Kraft seines Amtes ein Recht ab. Das sei landauf landab in anderen Kommunen usus, betont er und verweist beispielsweise auf die Gemeinde Oberstenfeld.

Der jetzige Gang vors Gericht ist offenbar der vorläufige Höhepunkt eines Zwistes zwischen Ortsvorsteher und Stadtspitze. Seit einem Jahr liege er mit Bürgermeister Thomas Winterhalter im Clinch, sagt Manfred Waters. Und beruft sich erneut auf die Gemeindeordnung des Landes. Nach ihr sei der Ortsvorsteher über alle Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, zu informieren – und zwar zeitnah und umfassend. „Sobald ein Thema aufkommt“, so Waters. Und das werde immer wieder nicht umgesetzt. Winterhalter blockiere Infos. Es habe zwei konkrete Gespräche mit der Verwaltungsspitze gegeben, in denen er diese Mängel angesprochen habe. „Darüber gibt es auch Protokolle.“

Seit Ende Juni brodele es zwischen ihm und dem Bürgermeister in der Sache Umlegungsausschuss. Aber auch, dass er nach dem Ausscheiden aus dem Gremium nicht am Ratstisch Platz nehmen durfte, sondern einen „Katzentisch“ in der Ecke des Bürgerssaals zugewiese bekommen habe, empfinde er nach wie vor als „Diskriminierung“, moniert Waters im Gespräch mit unserer Zeitung. Am 16. Oktober habe er Winterhalter noch einmal schriftlich gefragt, ob er im Umlegungsausschuss als beratendes Mitglied teilnehmen könne. Drei Tage später habe es dieser verneint. „Daraufhin habe ich das Verwaltungsgericht eingeschaltet und die einstweilige Verfügung beantragt.“ Die sei das schleunigste Verfahren, so Waters. Lasse sich die Stadt nicht darauf ein, werde die Klage wirksam. „Wobei ich keinen Wert auf den Klageweg lege“, betont Waters, der anders als die Stadt keinen Anwalt mit der Sache betraut hat. Er wolle die Umsetzung des Verfahrens Scheibenäcker nicht verzögern. Es gehe ihm auch nicht um seine Person, sondern um das, was einem Ortsvorsteher – auch dem künftigen – zustehe.

Bürgermeister Thomas Winterhalter bestätigt die juristische Auseinandersetzung mit dem Kleinbottwarer Ortsvorsteher. Er liege mit Manfred Waters nicht im Clinch, wie Winterhalter betont. „Ich habe kein Problem mit Herrn Waters. Er wird von uns informiert und hat, was die Arbeitsunterlagen zu den Sitzungen angeht, denselben Kenntnisstand wie die Stadträte.“ Dennoch gebe es aus Sicht der Verwaltung keine Rechtsgrundlage für Waters Forderung. In der Gemeindeordnung stehe, dass der Ortsvorsteher in Ausschüssen beratend teilnehmen könne, aber eben nicht müsse. Der Umlegungsausschuss sei ein beschließender Ausschuss, der sich aus Mitgliedern des Gemeinderates und dem Bürgermeister zusammensetze. Und durch Michael Uhl, Jürgen Weis und Horst Trautwein seien die Kleinbottwarer Bedürfnisse auch gut vertreten. In Höpfigheim sei der dortige Ortsvorsteher, Roland Heck, auch nicht im Umlegungsausschuss für das Gebiet Seewiesen. „Herr Waters beruft sich immer auf den Rechtsweg, aber unserer Meinung nach gibt es keine Rechtsgrundlage für die Forderung von Herrn Waters.“