Der Richter Roland Kleinschroth (Mitte) verkündet das Urteil im Strafprozess gegen die 30-Jährige. Foto: dpa

Das Gericht hat eine 30-jährige Steinheimerin wegen der Tötung ihres Kindes zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die 30-jährige Steinheimerin, die in der Nacht zum 17. Februar ihr Kind in der eigenen Wohnung erstickte, ist vom Landgericht Heilbronn am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Damit ist das Gericht der Forderung des Staatsanwalts weitgehend nachgekommen. Er hatte vor etwa einer Woche für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert, der Verteidiger wollte die Freiheitsstrafe auf drei Jahre begrenzen.

„Warum durfte der kleine Roman Ihre Mutterliebe nicht erleben?“, fragte der Richter Roland Kleinschroth in der Begründung des Urteils. Er warf der 30-Jährigen vor, die „emotionale Ausnahmesituation“ in der Tatnacht selbst provoziert zu haben. Ihr „Lügengebäude“ gegenüber ihrem 47-jährigen Lebensgefährten sei eingestürzt: „Dafür tragen Sie die Verantwortung.“ Sie habe ihrem Partner die Schwangerschaft monatelang verheimlicht und sei vor einer ehrlichen Aussprache davongelaufen. „Für Sie war klar: Das Leben soll nach der Geburt weitergehen – das Kind muss aber in irgendeiner Form wegkommen.“ Die Frau habe sich zudem leichtfertig verhalten, weil sie nach zwei Geburten und drei abgebrochenen Schwangerschaften immer noch unverhüteten Geschlechtsverkehr im nebengewerblichen Umgang mit anderen Männern gehabt habe. Der jüngste Abbruch lag kurz vor der Schwangerschaft mit Roman. „Wenn man daran denkt, schnürt es einem fast die Kehle zu.“ Hätte sie ausreichend verhütet, wäre es nicht zur  Schwangerschaft  gekommen.

Die Frau hatte sich nach 22 Uhr aus dem gemeinsamen Schlafzimmer zur Geburt zurückgezogen. Das Kind kam zwischen 4.20 Uhr und 5.53 Uhr zur Welt. Es lebte aber nur wenige Minuten, da die Mutter die Schreie mit einem Tuch unterdrückte. Sie versteckte die Babyleiche in einem Wäschekorb. Diese Tat hatte die Angeklagte gestanden, dazu aber weiter nichts gesagt.

Als strafmildernd rechnete das Gericht der 30-Jährigen neben ihrem umfassenden Geständnis an, dass sich ihre Depression durch den psychischen Druck während der Geburt verstärkt haben kann. „Wir müssen davon ausgehen, dass Ihre Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt war“, sagte der Richter, der diese Beeinträchtigung im Sinne einer Schuldfähigkeit aber nur als „im Grenzbereich“ liegend einstufte. Es sei Ausdruck ihrer depressiven Stimmungen, vor Problemen davonzulaufen, statt sich ernsthaft damit zu befassen.

Wegen des möglichen depressiven Schubs in der Geburtsnacht geht das Gericht von einem sogenannten Totschlag in einem minderschweren Fall aus, wofür ein Strafmaß von ein bis zehn Jahren anzusetzen ist. Bei einem Totschlag wäre eine Strafe nicht unter fünf bis 15 Jahre zu verhängen gewesen. Dieser Totschlag sei nur deshalb kein Mord, weil das dafür notwendige Merkmal der Heimtücke eine Arglosigkeit des Opfers voraussetze, erklärte Roland Kleinschroth. Ein Baby  könne aber, juristisch gesehen,  eine solche Arglosigkeit noch nicht entwickelt haben. Im Umkehrschluss jedoch sei das Opfer als so wehrlos anzusehen, dass es noch nicht einmal eine Arglosigkeit entwickeln konnte.

Einen späteren Haftantritt, wie es der Anwalt der 30-Jährigen im Plädoyer gefordert hatte, lehnte das Gericht ab. „Wir sind der Meinung, dass es für die Kinder und Sie besser ist“, sagte Kleinschroth, der darauf hinwies, dass die Kinder sich an den jetzigen Umgang mit der Mutter gewöhnt hätten und man dies nicht für wenige Tage ändern sollte. Der 47-jährige Lebensgefährte habe sich nach der Verhaftung vorbildlich um die Kinder der 30-Jährigen gekümmert. Es spreche viel dafür, die Geschwister, die aus zwei Beziehungen stammen, zusammenzulassen. Dies müsse aber letztlich ein Familiengericht entscheiden.

An die Mutter richtete Roland Kleinschroth den Appell, ihre zwischenzeitlich geäußerten Suizidpläne zu beenden. „Sie würden Ihren Kindern und Ihrem Lebensgefährten ein Trauma zufügen, von dem sie sich nicht mehr erholen würden.“ Sie könne jetzt in sich gehen, um den Wert eines offenen und ehrlichen Umgangs mit dem Lebensgefährten zu erkennen.