Die Dachgaube muss nur um wenige Zentimeter verkleinert werden. Foto: Archiv (KS-Images.de)

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Stadt Steinheim selbst bereits mehrfach Ausnahmen gestattet hat.

Steinheim - Die Buschtrommeln hatten es schon längst vermeldet, nun ist die Entscheidung auch hochoffiziell: Das Landratsamt Ludwigsburg kassiert den Beschluss des Steinheimer Ausschusses für Technik und Umwelt und genehmigt die umstrittene Dachgaube in der Händelstraße. Das Vorhaben hatte für erheblichen Wirbel gesorgt, weil der Bau ohne vorheriges Einverständnis begonnen worden war und gegen die Vorgaben der örtlichen Satzung verstößt. Für Kopfschütteln hatte aber vor allem der Umstand gesorgt, dass der bei solchen Themen bewanderte Steinheimer Stadtrat Günter Blank als Vater des Antragstellers bei dem Projekt involviert war (wir berichteten).

Letzteres hat für das Landratsamt bei der Beurteilung des Falls naturgemäß keine Rolle gespielt. „Für die Genehmigung waren ausschließlich rechtliche Gründe maßgeblich“, stellt die Behörde in einer Pressemitteilung fest. Entscheidend war für die Fachleute im Kreishaus, dass für die Steinheimer Dachgaubensatzung in der Vergangenheit schon „zahlreiche“ Befreiungen erteilt worden seien – und zwar von der Stadt selbst sowie dem dort zuständigen Gremium. „Die Dachgaube in der Händelstraße bleibt innerhalb des so entstandenen Rahmens“, fasst das Landratsamt zusammen. Da sämtliche bisherigen Verstöße gegen die Satzung mit dem Einverständnis der Kommune zugelassen worden seien, könne „Berufungsfällen nur noch eingeschränkt begegnet werden“.

Insbesondere zu der von der Kommune kritisierten Breite der Gaube gebe es Beispiele, „die deutlich über dem in diesem Fall beantragten und nun vom Landratsamt genehmigten Maß liegen“. Auf dieser Grundlage habe der Bauherr einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Man sei dazu verpflichtet, von der Auffassung der Stadt abzuweichen, wenn diese für rechtswidrig gehalten werde. Allerdings sieht die Behörde auch Handlungsbedarf. Die bereits weitgehend fertiggestellte Dachgaube müsse innerhalb von drei Monaten auf das jetzt genehmigte Maß reduziert werden, das bei einer Breite von 3,20 Meter und einer Höhe von 1,67 Meter liegt.

Der Ausschuss in der Urmenschstadt hatte den Antrag im Januar noch abgelehnt, weil ihm das Ganze überdimensioniert vorkam. Dabei hatte es sich hierbei schon um eine abgespeckte Variante im Vergleich zu derjenigen gehandelt, die im Herbst bei dem Gremium glatt durchgerasselt war.

Der Steinheimer Bürgermeister Thomas Winterhalter ist auch nach wie vor davon überzeugt, dass die Stadt mit ihrer Einschätzung richtig lag. „Wir finden, dass das Maß überschritten ist“, betont er. „Man kann es auch so wie das Landratsamt sehen. Wir sehen es aber anders“, erklärt der Rathauschef. Richtig sei jedoch, dass die Kommune in der Vergangenheit Ausnahmen von der Dachgaubensatzung bewilligt habe.