Im Fall der Kindstötung in Steinheim sind heute vor dem Landgericht Heilbronn die Plädoyers gehalten worden. Foto: dpa

Im Fall der Kindstötung in Steinheim sind heute vor dem Landgericht Heilbronn die Plädoyers gehalten worden.

Steinheim - Im Fall der Kindstötung in Steinheim sind heute vor dem Landgericht Heilbronn die Plädoyers gehalten worden. Einer 30-Jährigen wird vorgeworfen, in der Nacht zum 17. Februar ihren Säugling mit einem Tuch erstickt zu haben. Die Angeklagte hatte die Tat am ersten Verhandlungstag gestanden. Sie hatte die Schwangerschaft bis kurz vor der Geburt verheimlicht, da das Kind wohl nicht von ihrem Lebensgefährten stammte. Die 30-Jährige hatte auch Angst, nach einer Trennung nicht mehr für ihre beiden Kinder sorgen zu können. Sie hatte sich deshalb vermurlich auch prostituiert, wodurch es mutmaßlich zur Schwangerschaft gekommen war. Der Staatsanwalt geht nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus und fordert für den Totschlag eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten bei fortgesetzter Haft. Der Anwalt der 30-Jährigen plädierte für eine Freiheitsstrafe von nur drei Jahren, da er von einer spontanen Handlung in einer psychischen Extremsituation ausgeht. Er plädierte auch dafür, dass die zweifache Mutter aus der Haft entlassen werde und ihre Freiheitsstrafe später antreten dürfe.

Der ausführliche Bericht vom heutigen Termin folgt.