Der Prozess am Landgericht Heilbronn ist auf fünf Verhandlungstage angelegt. Foto: factum/Granville

Das Landgericht Heilbronn hat im Fall der Kindtötung durch eine Mutter in Steinheim den Notarzt, die Sanitäter und die Polizisten vernommen. Noch sind Fragen offen.

Steinheim/Heilbronn - Vor dem Landgericht Heilbronn ist am Freitag der Prozess gegen die 30-Jährige fortgesetzt worden, die bereits am ersten Verhandlungstag zugegeben hatte, ihr neu geborenes Kind in der Nacht zum 17. Februar erstickt zu haben (wir berichteten). Bei der Befragung der Notfall-Sanitäter, des Notarztes und der Polizeibeamten bestätigten sich weitgehend die bisherigen Erkenntnisse über den Totschlag. Allerdings bleiben immer noch Fragen offen, auf die der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth Antworten von der Angeklagten erwartet.

Die Chance, ein umfassendes Geständnis abzulegen, hat die 30-Jährige am kommenden Dienstag, wenn auch das psychologische Gutachten über die Schuldfähigkeit der Täterin auf den Tisch kommt. „Wir haben schon sehr viel erfahren, es gibt aber immer noch ein paar Punkte, die zu hinterfragen sind“, erklärte der Richter am Ende des zweiten Verhandlungstages. Zuvor hatte er erneut versucht, mit der Angeklagten ins Gespräch über ihre Tat zu kommen. Die 30-Jährige konnte sich aber nicht erinnern, wie lange sie im Badezimmer war, wieso sie das Baby schließlich zum Wäschekorb in die hinten gelegene Waschküche brachte und ob der Säugling schon tot war, als sie ihn dorthin trug.

Fest steht aber, dass die Frau durch eins der beiden Kinderzimmer gehen musste, um überhaupt in die Waschküche zu gelangen. Das bestätigte die Angeklagte, nachdem der Richter diejenigen befragt hatte, die an dem Morgen gegen 7 Uhr kamen, um Hilfe zu leisten oder – im Falle der Polizei – die Umstände des Kindestodes zu untersuchen. „Hatten Sie das Gefühl, dass er noch lebte?“, fragte der Richter die Mutter, die jedoch tränenerstickt keine Antwort mehr geben wollte. Jetzt soll unter Vermittlung des psychologischen Gutachters am Dienstagmorgen eine erneute Befragung – unter Umständen in der Zelle des Gerichts – stattfinden.

Offen ist auch immer noch, wer der Vater des getöteten Babys mit dem Namen Roman ist. Die Mutter hatte dies für den 47-jährigen Lebensgefährten mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Seit dem Streit lebte sie in großer Angst, wie es nach einer Geburt weitergehen könnte. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Richter die privatinsolvente Angeklagte gefragt, ob sie einer Nebentätigkeit nachgehe.

Der Verhandlungstag gestern diente vor allem der Sicherung des Hergangs am Morgen des 17. Februar. Einer der Notfall-Sanitäter sprach von einem „lebensbedrohlichen Zustand“, in dem sich die Frau nach dem Eintreffen befunden habe. So sei der obere Blutdruckwert, der normalerweise bei 100  bis 120 mmHg liegt, auf 50 gesunken.

Das Kind fand einer der Sanitäter kopfüber auf dem Bauch liegend im Wäschekorb vor. Über den Zeitpunkt der Geburt und des Todes konnte der Notarzt keine Angaben machen. Der Körper habe aber schon Leichenflecken aufgewiesen.

Die beiden Kinder wussten offenbar, dass ihre Mutter schwanger war. Das geht aus den Beobachtungen der Polizisten hervor. Auch habe der Lebensgefährte angenommen, die Schwangerschaft sei noch nicht so weit fortgeschritten.