Die Stadt hat ihren Bebauungsplan nicht angepasst, weshalb eine Erweiterung des Einkaufszentrums möglich ist. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Die Region sieht die angestrebte Erweiterung des Kauflands kritisch. Doch ihr sind die Hände gebunden. Das Projekt hätte nur vor Ort gestoppt werden können.

Steinheim - Die Steinheimer Stadträte haben sich im Sommer ausgiebig mit der geplanten Erweiterung des Kauflands auseinandergesetzt. Und letztlich dem Projekt ihren Segen erteilt (wir berichteten). Das letzte Wort hat aber das Landratsamt Ludwigsburg, das im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die Meinung des Verbands Region Stuttgart einholt. Und dessen Verwaltung sieht das Vorhaben kritisch. Entsprechend fällt der Beschlussvorschlag aus, der dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24. September vorgelegt wird: „Die geplante Erweiterung des SB-Warenhauses in Steinheim an der Murr steht im Widerspruch zu geltenden Zielen des Regionalplans.“

Die Fachleute der Region monieren, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe, die über die Grundversorgung hinausgehen, sowie die Erweiterung bestehender Märkte nur in so genannten Oberzentren sowie Mittel- und Unterzentren zulässig sei. „Hierzu zählt die im Regionalplan als Kleinzentrum festgelegte Stadt Steinheim an der Murr nicht“, heißt es in der Vorlage zu der Sitzung.

Doch selbst wenn die Regionalräte die Bedenken der Verwaltung mittragen sollten: Verhindern kann die Region das Projekt nicht. Denn maßgeblich sei, dass das Ganze den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, erklärt Thomas Kiwitt, Leitender Technischer Direktor des Verbands. Genau das sei hier der Fall. Insofern bleibe dem Landratsamt auch nichts anderes übrig, als sein Okay zu geben.

Der Kern des Problems liegt folglich darin, dass die Stadt Steinheim ihren Bebauungsplan nicht an die aktuellen Ziele der Raumordnung angepasst hat. Oder wie Thomas Kiwitt sagt: „Da sind die Hausaufgaben nicht gemacht worden.“ Denn dabei handle es sich um keine freiwillige Leistung, sondern um ein Muss, betont der Technische Direktor. „Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Gemeinden hier ihre Bebauungspläne anpassen“, führt er aus. Zumal durch das Versäumnis von Steinheim auch die Nachbarschaft betroffen sei. Damit spielt Thomas Kiwitt darauf an, dass der bestehende Supermarkt mit den integrierten Fachmärkten für Schuhe und Textilien sogar ohne Erweiterungsfläche schon mehr als nur die Grundversorgung abdeckt – und damit Kaufkraft aus der Umgebung abziehen könnte. Vor diesem Hintergrund mahnt die Region an, dass die Stadt Steinheim wenigstens jetzt tätig wird und den Bebauungsplan dahingehend ändert, dass zumindest künftig „eine Erweiterung der Verkaufsfläche über den genehmigten Bestand hinaus ausgeschlossen ist“. Thomas Kiwitt weist aber darauf hin, dass man die Verwaltung in Steinheim im Vorfeld auf diese Gemengenlage hingewiesen habe.

Der Steinheimer Bauamtsleiter Christoph Beyer macht keinen Hehl daraus, dass die Kommune in Sachen Bebauungsplan einen Handlungsbedarf hat. „Das ist korrekt“, sagt er. Man werde das Thema also in Angriff nehmen. Allerdings wolle man auch das sich südlich anschließende Areal neu überplanen und nicht nur den Bereich, der direkt das Kaufland betrifft. „Das möchten wir in einem Zug ändern und nicht erst das eine anpassen, um den Bebauungsplan später gleich noch einmal zu verändern“, erklärt Christoph Beyer. Davon abgesehen habe man keine Notwendigkeit gesehen, das Kaufland-Areal vorzuziehen. Zumal dafür bis dato ein konkreter Anlass gefehlt habe. Er gibt zu bedenken, dass eine Kommune grundsätzlich schwerlich alte Bebauungspläne stets daraufhin scannen könne, ob sie noch mit neuen Beschlüssen der Region zu vereinbaren sind.

Im Übrigen hätten ja auch die Stadräte das Projekt durchgewunken und nicht etwa mit einer Veränderungssperre blockiert.