Der Fall liegt nun in den Händen der Justiz. Foto: dpa

Vor dem Landgericht in Heilbronn wird von nächster Woche an ein Fall von Kindstötung verhandelt.

Steinheim - Vor dem Landgericht Heilbronn wird von nächster Woche an ein Fall von Kindstötung verhandelt. Eine Frau soll „am frühen Morgen des 17. Februar 2017 in ihrer Wohnung in Steinheim an der Murr ihren unmittelbar zuvor lebend geborenen Sohn erstickt haben“, heißt es in der Prozessvorschau. Um der Strafsache auf den Grund zu gehen, hat die zuständige Kammer neben der Angeklagten selbst einen Verteidiger, 14 Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen. Die Verhandlung in dem Fall, in dem es um Totschlag geht, beginnt am Dienstag, 11. Juli, um 13 Uhr. Weitere Termine hat das Gericht für den 14., den 18., den 20. sowie den 26. Juli angesetzt.

Die Polizei hatte von dem tragischen Vorfall seinerzeit nicht berichtet, weshalb das Ganze erst jetzt publik wird. „Es war lange nicht klar, womit wir es zu tun haben“, erklärt Peter Widenhorn, Pressesprecher des Präsidiums in Ludwigsburg. Es hätte sich beispielsweise auch um eine Totgeburt handeln können, gibt er zu bedenken. Folglich habe man erst die gerichtsmedizinischen Untersuchungen abwarten müssen. Als diese dann vorlagen, habe man im Nachhinein dann auch keine Presseerklärung mehr herausschicken wollen. Weitere Informationen zu dem Fall dürfe er nicht geben, betont Peter Widenhorn. Schließlich liege die Sache nun in den Händen der Justiz.

Details zu dem Fall kann auch Oliver Kontusch, Pressesprecher am Landgericht Heilbronn, nicht nennen. Das Kind soll kurz nach der Geburt in der Wohnung getötet worden sein.  Wie das Motiv ausgesehen haben könnte, womit die Angeklagte den Säugling mutmaßlich erstickt hat, ob sie das Baby völlig ohne Hilfe zur Welt brachte und weitere Fragen seien dann Gegenstand der Hauptverhandlung. „Dort wird auch geklärt werden, ob ein Tötungsdelikt vorliegt oder nicht“, erläutert  Kontusch. Zu einer möglichen Strafhöhe könne er ebenfalls noch keine Auskunft geben. „Das hängt maßgeblich davon ab, ob und welche Straftatbestände sich im Lauf der Hauptverhandlung ergeben – oder eben nicht.“ Fakt ist, dass sich die Angeklagte derzeit in einer Justizvollzugsanstalt befindet.