Weil er kiloweise Kokain beschafft hat, ist ein einschlägig vorbestrafter Mann zum wiederholten Mal verurteilt worden. Foto: dpa

Ein 35-Jähriger ist vom Landgericht zu knapp vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hat mit Drogen und Waffen gehandelt.

Steinheim - Vier Jahre und zwei Monate Haft: So lautete am Dienstag das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen einen 35-jährigen Mann, der in fünf Fällen zum Kokainhandel angestiftet hat und dabei jeweils für die Einfuhr der Droge aus den Niederlanden verantwortlich war. Zudem verurteilte das Landgericht den Mann wegen der Beihilfe zum bewaffneten Rauschgifthandel. Der einschlägig Vorbestrafte wandert damit zum wiederholten Mal ins Gefängnis, nachdem er wegen ähnlicher Delikte bereits eine fast drei- sowie eine fast sechsjährige Haftstrafe aufgebrummt bekommen hatte.

Die Taten im nun verhandelten Fall spielten sich zwischen Ende 2015 und dem Sommer des vergangenen Jahres ab. Der 35-Jährige, der seinen letzten Wohnsitz in Höpfigheim hatte und später nach der Trennung von seiner Frau in Hotels in Murr und Marbach wohnte, baute dabei mit einem Bekannten aus Pleidelsheim einen Kokainhandel auf. Der jetzt Verurteilte war es, der die Lieferungen im Rahmen von je 600 Gramm bis zu einem Kilogramm Kokain in den Niederlanden in Auftrag gegeben hatte. „Ihre guten Kontakte dorthin zeigen, wie tief Sie in der Drogenszene sind“, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Offenbar genügte ein Anruf des 35-Jährigen, und wenige Tage später wurde das Kokain in sein damaliges Tattoo-Studio oder zu seinem Mittäter gebracht. Dieser ist vom Landgericht bereits zu viereinhalb Jahren verurteilt worden.

Die Beihilfe zum bewaffneten Drogenhandel kam zustande, da der Angeklagte einen Komplizen und sich jeweils eine Schusswaffe gekauft hatte. Dies sei nötig geworden, führte der Mann aus, da 480 Gramm Kokain aus einem Tresor gestohlen wurden und das Duo entsprechend offene Schulden nicht begleichen konnte. Drogendealer aus den Niederlanden observierten den 35-Jährigen daraufhin und drohten ihm, sodass sich jener über Wochen in seiner Wohnung in Höpfigheim sowie später in den Hotelzimmern verschanzte.

Selbst Drogen verkauft zu haben, stritt der Mann ab. Nachgewiesen wurde ihm in dieser Hinsicht nichts. Er habe das Kokain nur geordert und übergeben, beteuerte er. Bemerkenswert: Da er sich mit seinem Mittäter mit der Zeit zerstritten hatte, zeigte er diesen bei der Polizei an. Schnell stellte sich heraus, dass auch der Mann selbst am Handel beteiligt war. So beschuldigten sich die beiden Täter gegenseitig, was das Gericht zumindest als Teilgeständnis anerkannte. Und da es das Verfahren ohne den ersten Hinweis des jetzt Verurteilten gar nicht gegeben hätte, reduzierte sich seine Freiheitsstrafe deutlich. „Das wären bei Ihren Vorstrafen sonst sechs bis sieben Jahre geworden“, verdeutlichte die Richterin.

Der Staatsanwalt hatte auf fünf Jahre plädiert, die Verteidigung zielte nur darauf ab, eine Entzugstherapie zu erwirken. Da ein Sachverständiger bei dem 35-Jährigen, der regelmäßig Drogen konsumiert, aber keine Abhängigkeit feststellte, muss der Mann ohne Therapie auskommen.