Der Auftritt bei der Kandidatenvorstellung hat nicht gefilmt werden dürfen. Foto: Werner Kuhnle

Thomas Rosner bemängelt Vorgaben bei den Kandidatenvorstellungen. Er hielte eine Freigabe für demokratischer.

Steinheim - Während der drei offiziellen Kandidatenvorstellungen dürfen keine Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden. So hat es der Gemeindewahlausschuss beschlossen. Dass er damit nicht allein steht, zeigt die vor kurzem stattgefundene OB-Wahl in Neckarsulm, wo dieselbe Regel galt. Amtsinhaber Thomas Rosner gefällt die Vorgabe nicht. Sie sei nicht mehr zeitgemäß, findet er. „Nach den öffentlichen Veranstaltungen werden voraussichtlich nicht einmal ein Viertel der Wähler alle Kandidaten live erlebt haben. Der Rest ist auf Berichte Dritter angewiesen oder auf das, was die Presse schreibt“, reagiert Rosner gestern auf eine Anfrage unserer Zeitung. Da die technischen Möglichkeiten gegeben seien, hielte er es für demokratischer, die umfassende und objektive Informationsmöglichkeit so weit es gehe auszuweiten. Schließlich gebe es in jeder Stadt Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Wohnung nicht verlassen können oder die zur Zeit der öffentlichen Veranstaltungen beruflich bedingt so weit von Steinheim entfernt seien, dass ihnen eine Teilnahme an den Veranstaltungen nicht möglich sei. „Was spricht dafür, demokratischer zu sein, wenn es durch eine offenere Regelung keine Nachteile gibt?“

Ein Kandidat, der gewählt werden möchte, wolle mit möglichst vielen Wählern Kontakt haben, um seine Standpunkte zu verbreiten. Bei einem amtierenden Kandidaten sei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wähler während der ablaufenden Amtszeit diesen schon einmal persönlich erlebt habe, sehr viel größer als bei neuen Kandidaten. Es gehe, betont er, alleine darum, die Kandidaten während ihrer Rede und der Beantwortung von Fragen zu filmen. „Eine solche Dokumentation der Kandidaten könnte man dann entweder auf der Homepage der Stadt Steinheim und/oder auf denen der lokalen Presse veröffentlichen.“ Schließlich gehörten zur Info über Menschen nicht nur geschriebene Worte, sondern auch nonverbale Elemente.

Thomas Winterhalter hat kein Problem mit der Vorgabe. „Zumal es mir nicht zusteht, die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses zu hinterfragen oder zu kritisieren. Ich kann mit ihr leben.“ Und das Argument, jemand könne aus beruflichen oder familiären Gründen nicht teilnehmen, lasse er nicht gelten. Denn neben den offiziellen Vorstellungen gebe es auch noch die Diskussionen der beiden Zeitungen, „und der, der sich wirklich interessiert, kann es sich einmal einrichten“. Ihm persönlich liege eh der direkte Kontakt zu den Menschen mehr als der digitale, betont Winterhalter, für den ein zentraler Punkt in seinem Wahlkampf die Haustürbesuche sind.

Film- und Tonaufnahmen sind schon bei Ratssitzungen umstritten, so die Stellungnahme des Landratsamtes Ludwigsburg. Häufig werde die Auffassung vertreten, dass dies nicht erlaubt sei. Das hänge auch mit den Persönlichkeitsrechten der Besucher zusammen. Sie könnten sich gehemmt und gestört fühlen und daher fernbleiben. Dies gelte auch für kommunale Wahlveranstaltungen. „Dort ist ja besonders stark auf Neutralität und Chancengleichheit zu achten. Unseres Erachtens ist es daher richtig, diese Aufzeichnungen bei kommunalen Wahlveranstaltungen zu verbieten“, erklärt Pressesprecher Andreas Fritz.