Die Ehe für alle stößt nicht überall auf Akzeptanz. Foto: dpa

Auch Standesbeamte haben ein Gewissen. Das wird im Großbottwarer Gemeinderat deutlich.

Großbottwar - Was für ein Traumjob! Ständig nehmen glückliche und verliebte Menschen vor einem Platz, um den Bund der Ehe einzugehen. Im Schlepptau eine prächtig gelaunte Festgesellschaft. Das Ganze hat aber womöglich auch eine Kehrseite. Der Großbottwarer Stadtrat Andreas Strohm hat in der vergangenen Woche im Gemeinderat darauf aufmerksam gemacht, dass bei Standesbeamten nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen sein muss. Was ist, wenn die Damen und Herren von Gewissenskonflikten geplagt werden und es partout nicht mit sich ausmachen können, künftig ein homosexuelles Paar zu trauen? Gibt es die Möglichkeit, in dem Fall eine Vertretung anzufordern?

Das sind natürlich berechtigte Fragen – wenn auch längst noch nicht alle. Kann der Standesbeamte sich vor der Erteilung des Jaworts drücken, wenn sich der 80-jährige Millionär und das 20-jährige Playmate die ewige Treue schwören, also ganz offenkundig die Liebe eine eher untergeordnete Rolle spielt? Man kann sich gut vorstellen, wie sich der Standesbeamte bei so einer Konstellation abends schweißgebadet im Bett hin- und her wälzt, geplagt von schweren Gewissensnöten. Unmenschlich, ihm das zuzumuten. Oder wenn zwei Herrschaften bei ihm vorstellig werden, bei denen jeder sieht: Die halten es keine fünf Wochen miteinander aus. Da muss doch der stärkste Standesbeamte schwach werden und sein Veto einlegen. Nicht zu vergessen das Pärchen, das eine gewisse Routine in Sachen Eheschließung entwickelt hat. Sie sagt schon zum fünften Mal Ja, er will sich zum vierten Mal binden – jetzt natürlich für immer. Aber da haben sie die Rechnung ohne den Standesbeamten gemacht. Die rennen doch sehenden Auges in ihr Unglück, denkt der Trauungsprofi und senkt den Daumen. Und dann schneien noch zwei Turteltäubchen bei ihm herein, die frank und frei sagen: Wir heiraten vor allem wegen der Kohle und nörgelnde Kinder kommen uns niemals ins Haus. Die fallen natürlich auch durchs Sieb, weil der Standesbeamte beim besten Willen keinen Segen geben kann.

Oder ist es am Ende womöglich gar nicht so einfach? Das ist es in der Tat nicht. Der Großbottwarer Bürgermeister Ralf Zimmermann stellte klar, dass Standesbeamte an Recht und Gesetz gebunden seien und keine Trauung ablehnen können – nicht einmal, wenn glückliche und verliebte Schwulenpärchen heiraten wollen.