Das „Hüttendorf“ an der Mundelsheimer Straße soll für eine Vergrößerung der P+M-Parkplatzes verlegt werden. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Planungsausschuss sieht keine Probleme bei dem neuen Flächennutzungsplan.

Pleidelsheim - Der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart wird sich am kommenden Mittwoch die Kleingartenanlage an der Mundelsheimer Straße vornehmen. Die Fläche ist mit 1,2 Hektar schon im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) eingetragen, nun sollen weitere 0,8 Hektar dazu kommen. Entlang eines geschotterten Ringwegs sollen 21 Gartengrundstücke auf 150 bis 200  Quadratmeter großen Parzellen entstehen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans erlauben den Bau von Hütten mit 15 Quadratmetern Größe sowie einen überdachten Freisitz mit maximal neun Quadratmetern.

Ziel ist die Verlagerung des „Hüttendorfes“ an der Autobahn, damit mittelfristig der P+M-Parkplatz vergrößert werden kann. Der Planungsausschuss sieht keine Ziele der Regionalplanung verletzt, weist aber auf die „mit dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft verbundenen Belange“ hin. Das bedeutet, dass die Wertigkeit der Böden ermittelt werden muss und es unter Umständen zu einem Ausgleich kommt. Der Entwurf für den Bebauungsplan ist im März vom Gemeinderat beschlossen worden. Planer Uli Müller hatte festgestellt, dass das Gebiet durch die Kleingärten aufgewertet wird. Das Ökokonto wird durch die Bepflanzung des Areals ebenfalls um 4000 Punkte aufgefüllt.

Der Planungsausschuss wird aller Voraussicht nach auch der Änderung des FNP für das Gewerbegebiet X zustimmen, damit der „konkrete Flächenbedarf eines Betriebes“ erfüllt werden kann. Eine Firma, die sich im Süden des Plangebietes ansiedeln wollte, hat einen um 15 Meter höheren Platzbedarf. Zauneidechsen mussten dafür zunächst „vergrämt“ werden, der Erfolg der Umsiedlung in den neu angelegten Steinhaufen war jedoch bislang nicht überprüft worden.

Noch nicht auf der Tagesordnung des Planungsausschusses steht eine weitere Änderung: Im Süden der Gemeinde soll das Gewerbegebiet um 0,8 Hektar vergrößert werden, um den bestehenden Betrieben die Erweiterung zu ermöglichen. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet XI“ bedarf es hierzu ebenfalls noch einer Änderung des Flächennutzungsplans.