Gegen die Unterbringung von Flüchtlingen wurde Klage eingereicht. Foto: Frank Wittmer

Die vorgesehene Nutzungsänderung des Ochsen für Asylbewerber wird vom Amtsgericht Ludwigsburg auf ihre Zulässigkeit geprüft.

Pleidelsheim - Es ist eine bisher einmalige Situation: Das Amtsgericht Ludwigsburg muss klären, ob die Nutzung des Hotels Ochsen in Pleidelsheim als Flüchtlingsunterkunft eine rechtlich zulässige Nutzungsänderung darstellt. Die über den reinen Hotel-Bereich hinausgehende Eigentümergemeinschaft des Gebäudekomplexes am Hindenburgplatz hat nämlich Klage gegen die Unterbringung von Flüchtlingen eingereicht.

Die sechs Mitarbeiter im Hotel Ochsen haben die Kündigung zum 1. März erhalten, zum 1. April sollte dann eigentlich mit dem Umbau begonnen werden. Getan hat sich bislang aber nichts. Offiziell ruht der von Ajara Hotel Management betriebene Herbergsbetrieb derzeit bis auf Weiteres. Die Besitzer gehen davon aus, dass die Unterbringung von Asylbewerbern lediglich eine Nutzungsänderung ist. Genau dagegen will die Eigentümergemeinschaft juristisch vorgehen. Der Gebäudekomplex umfasst einige Häuser mehr als das Hotel, auch die Gemeinde Pleidelsheim ist als Besitzer eines Tiefgaragenstellplatzes beteiligt.

Der Kreis wäre Mieter des Hotels. Ein Sprecher der Ajara Hotel Management, der namentlich nicht genannt werden will, betont den „wirtschaftlichen Schaden“ für die Gesellschaft, sollte der Mietvertrag nicht erfüllbar sein. „Das Hotel steht still, das Gebäude muss aber nutzbar sein.“ Das Landratsamt zahle aber verständlicherweise nur dann Miete, wenn auch tatsächlich Flüchtlinge untergebracht werden können.

Aus diesem Grund habe man auch noch nicht mit dem Umbau begonnen, so der Sprecher des Landratsamtes, Andreas Fritz. „Wir warten zunächst die Entscheidung des Gerichts ab.“ Durch die deutlich zurückgegangenen Flüchtlingszahlen und die Tatsache, dass in der Marbacher Straße die Vorbereitungen für weitere 100 Plätze in sogenannten Containern getroffen werden, steht das Landratsamt bei der Unterbringung nicht mehr so unter Druck wie noch vor wenigen Monaten.

Für den Ochsen, in dem 120 Asylbewerber in einer Sammelunterkunft wohnen könnten, war der Mietvertrag im März dieses Jahres schon geschlossen. Die Gemeinde ist außen vor, da der Mietvertrag direkt zwischen Landratsamt und den Eigentümern geschlossen wurde.

Bürgermeister Ralf Trettner hatte sich zurückhaltend zu der weiteren Unterbringungsmöglichkeit geäußert. Grundsätzlich begrüße er die zentrale Unterbringung, so seine Antwort auf eine Nachfrage in einer Gemeinderatssitzung im Frühjahr. Die Integration von insgesamt möglicherweise 200 weiteren Asylbewerbern in der kleinen Gemeinde bezeichnete Trettner damals aber als durchaus „sportliche Aufgabe“.

In einem Gespräch mit dem Landratsamt habe man bereits die Problematik der fehlenden Außenanlagen erörtert. Hierzu sollte es einen Termin vor Ort geben. Jetzt will sich Trettner im Hinblick auf das Gerichtsverfahren aber zunächst nicht weiter zu der Angelegenheit äußern. Der Betreiber der Pizzeria dagegen hat sich offiziell bei der Verwaltung über die Unterbringung der Asylsuchenden im Hotel Ochsen beschwert. Bei einem Rundgang im Rahmen der Reihe „Politik.Live“ Ende März wurde den Teilnehmern die prekäre Situation der Pizzeria in dem 400 Jahre alten Gebäude deutlich, wenn im angrenzenden Hotelkomplex 120 Asylbewerber ohne weitere Außenfläche untergebracht werden sollen. Den Innenhof müssten sich die Besucher des Restaurants mit den neuen Bewohnern teilen.

All diese Dinge will die Eigentümergemeinschaft nun offiziell vor Gericht klären lassen. „Die Frage steht im Vordergrund, ob eine rechtswidrige Nutzung vorliegt“, so der Direktor des Amtsgerichts, Michael Stauß, der den Eingang der Klageschrift bestätigt. Die Verhandlung ist auf Ende Juli angesetzt. Vorher wird sich im Ochsen nichts tun.

Auch nach einer positiven Gerichtsentscheidung muss für die Umnutzung des Hotels erst einmal ein Bauantrag gestellt werden, über den dann der Gemeinderat entscheidet. Zudem müssen brandschutzrechtliche Vorschriften umgesetzt werden.