Die Waage von Justitia hat sich zuungunsten des Angeklagten geneigt. Foto: dpa

31-Jähriger hat einen 23-Jährigen bedrängt und dessen Auto beschädigt.

Pleidelsheim - Vier Monate Haft auf Bewährung, sechs Monate Führerschein-Sperre und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit waren vor dem Ludwigsburger Amtsgericht das Ergebnis eines Konflikts im Straßenverkehr: Verurteilt wurde ein 31-Jähriger aus Remseck unter anderem dafür, dass er einem 23-jährigen Ingersheimer gegen dessen Fahrzeug geschlagen und getreten hat. Es war schon nach Mitternacht, als die beiden Autofahrer am 7. Juni 2018 zwischen Ingersheim und Pleidelsheim aneinandergerieten. Der Angeklagte aus Remseck und der Ingersheimer überholten und bremsten sich gegenseitig aus. In Pleidelsheim schließlich verfolgte der Angeklagte den Ingersheimer bis zu einer roten Ampel in der Marbacher Straße.

Der Anklageschrift zufolge rannte der Remsecker dort an die Fahrerseite, trat gegen die Fahrertür und schlug gegen die Fensterscheibe. Am Fahrzeug entstanden dadurch rund 2200 Euro Schaden. „Ich hab nichts gemacht. Der hat mich geschnitten und ich hatte meine schwangere Frau im Auto“, bestritt der Angeklagte die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft. Er habe das Fahrzeug des Ingersheimers überhaupt nicht berührt.

Die Aussage des Ingersheimers hörte sich anders an. Er sei nach Pleidelsheim unterwegs gewesen. An der Stelle, an der Tempo 30 aufgehoben wird, habe er den Angeklagten überholt. Dieser habe sein Fahrzeug gleichzeitig beschleunigt. „Ich habe ihn überholt und er hat mich wieder überholt“, schilderte der Geschädigte. Letzterer habe ihm den Weg abgeschnitten und so habe er den Rückwärtsgang einlegen und flüchten müssen.

In Freiberg an der Brücke habe ihm der Angeklagte allerdings wieder den Weg versperrt und an der Umgehungsstraße nach Murr dann wieder. Dort sei er schon am Telefonieren mit der Polizei gewesen, als es plötzlich Tritte gegen seine Fahrertüre und Fäuste gegen die Scheibe gesetzt habe. „Meine Türe war komplett eingebeult und ich hatte Kratzer in der Scheibe.“ Daher vermutete der Geschädigte, dass zudem ein Gegenstand im Spiel gewesen sei.

Als objektives Beweismittel lag auch der Mitschnitt eines Notrufes vor: „Ich werde hier gerade verfolgt. Der fährt mir hinterher und zwar richtig schnell. Ich habe den überholt, weil er 20 gefahren ist. Wo lang soll ich fahren? Der bedrängt mich.“ Der Polizist am anderen Ende der Leitung entgegnete drauf, „der hupt ja auch noch, das höre ich“. Der Verfolgte meldete darauf: „Jetzt hat er meine Scheibe kaputt gemacht.“ Was auf dem Notruf-Mitschnitt auch noch zu hören war – für das Gericht von großer Bedeutung – waren Schläge gegen ein Auto. Ein Beamter vom Revier Marbach kam dem 23-Jährigen dann an der Araltankstelle in Pleidelsheim zu Hilfe.

Da war der Angeklagte schon über alle Berge, doch der Ingersheimer hatte sich das Kennzeichen gemerkt. Dem Polizisten gegenüber gaben sowohl der Angeklagte als auch die Ehefrau später an, es sei nichts dran an der Geschichte, woraus der Beamte schloss, „einer muss flunkern“. Und zwar, nach Überzeugung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, war das in diesem Fall der Angeklagte. Dem 31-Jährigen war bereits im Jahr 2014 vom Amtsgericht Besigheim aufgrund einer Trunkenheitsfahrt der italienische Führerschein aberkannt worden. Er meldete diesen in Italien als verloren und bekam einen Ersatzführerschein, mit dem er aber eigentlich nicht fahren darf. Zudem hatte das Landratsamt Ludwigsburg schon damals von dem Remsecker auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert. Der Mann gab an, kein Geld dafür gehabt zu haben. Mit dem Urteil der Strafrichterin ist nun auch sein Schlupfloch zu: „So einfach läuft’s nicht.“