Auf dem Werksgelände sind nach Angaben des Betriebsrates noch rund 250 Beschäftigte in verschiedenen Gesellschaften tätig. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Das Unternehmen sieht sich nach einem Gerichtsurteil einem existenziellen Risiko ausgesetzt.

Oberstenfeld - Werzalit hat Insolvenz beim Amtsgericht Heilbronn angemeldet. Das hat das Unternehmen aus Oberstenfeld am Donnerstagnachmittag in einer Presseerklärung mitgeteilt. Der Schritt sei die Folge der Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 25. Januar. Die Richter hatten entschieden, dass das Outsourcing von sechs Werzalit-Mitarbeitern auf die 2011 von Geschäftsführer Jochen Werz neu gegründete Fertigungsgesellschaft Holz und Kunststoff (FHK) unwirksam war (wir berichteten). Weil die BAG-Urteile richtungsweisend für insgesamt rund 80  Klagen sind, kommen auf die Firma offenbar Forderungen in Millionenhöhe zu.

Das Unternehmen weist in der Pressemitteilung ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin. „Die Rechtsfolgen des Urteils und die große Anzahl der Fälle sind für die Werzalit GmbH + Co. KG Industriebeteiligungen zu einem existenziellen Risiko mit drohender Zahlungsunfähigkeit geworden“, heißt es in dem Pressetext, den der Geschäftsführer Jochen Werz verbreitete. Wenn Werzalit eine Vielzahl von Mitarbeitern zugerechnet bekomme, „die seit 2011 faktisch in anderen Unternehmen tätig waren“, übersteige das die finanzielle Leistungsfähigkeit der Firma.

Das operative Geschäft von Werzalit habe sich in letzter Zeit gut entwickelt, teilt Jochen Werz in seinem Pressetext mit. So seien Umsatz und Auftragseingang im Januar um 18,2 und 17,7 Prozent über dem Vergleichszeitraum. Die Geschäftsleitung gehe deshalb davon aus, dass der Betrieb fortgeführt werden könne.

Zum Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Heilbronn den Stuttgarter Rechtsanwalt Jochen Sedlitz bestellt. „Ich habe den Auftrag erst seit drei Stunden“, sagte Sedlitz gestern im Telefonat. Das Gericht habe ihn nach einer Anhörung des Gläubigerausschusses eingesetzt. Er müsse sich zunächst einen Überblick verschaffen, erklärt Sedlitz. Die Geschäftsführung in dem vorläufigen Insolvenzverfahren sei auf ihn übergegangen. Praktisch sehe es jedoch noch so aus, dass er sich mit dem Geschäftsführer Jochen Werz abstimme, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Geschäftsbetrieb laufe in dieser Zeit weiter. „Unser Ziel muss sein, den Betrieb zu stabilisieren, ein schlüssiges Konzept zu entwickeln und Investoren zu finden“, sagt Jochen Sedlitz. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnten gut zwei Monate vergehen, schätzt der Rechtsanwalt. In dieser Zeit gehe es auch darum, durch Verkäufe genügend Insolvenzmasse zu bilden, um die Gläubiger befriedigen zu können. Angesichts positiver Wirtschaftsdaten geht Sedlitz davon aus, dass der Betrieb vorerst aufrechterhalten werden kann. „Es bringt nichts, sich in sinnlosen Rechtsverfahren ineinander zu verhaken, und am Ende hat keiner etwas davon.“

Welche Forderungen seitens der Arbeitnehmer gestellt werden, stehe noch nicht fest, erklärt Jan-Willem Riezebos, der langjährige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende von Werzalit, auf Nachfrage. „Die meisten unserer Fälle liegen noch beim Bundesarbeitsgericht, da Jochen Werz die Revision dafür nicht zurückgezogen hat.“ Sollten diese Rechtsverfahren weiterlaufen, drohten dem Unternehmen zusätzliche Kosten. „Für die Situation jetzt sind nicht wir verantwortlich, sondern Herr Werz“, sagt Riezebos. Die Arbeitnehmer hätten nach der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart Vergleiche angeboten. Stattdessen sei der Geschäftsführer vor das BAG gezogen. Riezebos spricht von einem Missmanagement, da der Geschäftsführer auf jeden Fall Rücklagen für den Fall seiner Niederlage hätte bilden müssen. Auf dem Werksgelände seien insgesamt rund 250  Beschäftigte in weiteren ausgegliederten Gesellschaften tätig. „Sie hängen jetzt in der Luft“, sagt Jan-Willem Riezebos, der dies bedauert, aber froh ist, den Rechtsstreit ausgefochten zu haben. Schuld sei ausschließlich Jochen Werz: „Ihn hat unsere Situation nicht interessiert.“