In insgesamt 90 Fällen hat sich die ehemalige Mitarbeiterin der Spielbude Geld auf ihr privates Konto überwiesen. Foto: Werner Kuhnle

Die ehemalige Kassiererin der Oberstenfelder Kinderbetreuung „Spielbude“ bekommt eine Bewährungsstrafe.

Oberstenfeld -

Das Amtsgericht Heilbronn hat die ehemalige Kassiererin des Oberstenfelder Kinderbetreuungsvereins „Spielbude“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das ist das Höchstmaß dessen, was noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Schöffengericht sah den Vorwurf bestätigt, dass die 51-Jährige 136 000 Euro aus den Rücklagen des Vereins veruntreut hat.

In insgesamt 90 Fällen habe sie sich Beträge von 100 bis mehreren 1000 Euro auf ihr privates Konto überwiesen. Die Beschuldigte, die nach der Entdeckung der Veruntreuung durch eine Kassenprüfung des neuen Vorstands Selbstanzeige erstattet hatte, gab als Grund ihre persönliche Notlage an. Durch mehrmalige Krebserkrankungen sei sie arbeitslos geworden. Die geringfügigen Einkünfte der Alleinerziehenden hätten nicht mehr ausgereicht, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Auf ein als zweites Vereinskonto verschleiertes Privatkonto zweigte die Kassiererin immer wieder Beträge ab, von dem sie das Geld dann abräumte.

Ohne die Bereitschaft der Frau, den Schaden möglicherweise durch einen Bankkredit wieder gut zu machen, hätte das Urteil strenger ausfallen können. Bei einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren hätte die Beschuldigte auf jeden Fall ins Gefängnis gemusst. Die Strafe ist nun zur Bewährung in den nächsten vier Jahren ausgesetzt. Die Verurteilte muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Verein ist im laufenden Betrieb nicht gefährdet, da es sich bei den veruntreuten Geldern um Rücklagen handelt. Die Miete für das Haus und die Gehälter der Angestellten können weiter bezahlt werden. Dies hatte die Vorsitzende Hanna Weber-Frank schon bei Bekanntwerden der Sachlage im April 2017 festgestellt. Infolge der Veruntreuung habe man die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in ein externes Büro ausgelagert, das gleichzeitig eine Kontrollfunktion ausübe. In einem zivilrechtlichen Verfahren kann der Verein nun Ansprüche gegen die ehemalige Kassiererin geltend machen. Die Aussage im Prozess, die Kassiererin habe für ihre Arbeit eine höhere Entschädigung haben wollen, kann der derzeitige Vorstand nicht nachvollziehen. „Zu diesem Zeitpunkt waren wir alle noch nicht im Amt“, sagt die zweite Vorsitzende Veronika Layer.

Richtig sei, dass die Arbeit im Vorstand viel Zeit in Anspruch nehme. „Aber wir machen das alle ehrenamtlich. Wenn das zu viel wird und jemand entlastet werden will, muss man das im Vorstand besprechen.“ Der Griff in die Kasse sei klar der falsche Weg, das hat das Urteil jetzt bestätigt.

Der Vorkindergarten des Vereins Spielbude ist für Kinder ab eineinhalb Jahren bis zum Kindergartenalter. Darüber hinaus gibt es ein von Hebammen betreutes Stillcafé, die Krabbelgruppe, die Waldwichtel und die Naturkinder.