Noch nicht überall ist der Unterhalt des Stromnetzes geklärt. Foto: dpa

Die Kommunen Oberstenfeld und Großbottwar müssen sich noch entscheiden, in welcher Form sie sich aufstellen.

Oberstenfeld/Großbottwar - Die meisten der 167 Städte und Gemeinden des Neckar- und Elektrizitätsverbandes (NEV) haben die Weichen für ein Verbleiben oder einen Austritt aus den vom NEV vermittelten Stromvertrag im Laufe des vergangenen Jahres gestellt. In Oberstenfeld hat sich der Gemeinderat bis heute noch nicht entschieden. „Wir sind immer noch in der Prüfungsphase“, erklärt der Bürgermeister Reinhard Rosner. Er betont, dass die Entscheidung „völlig offen“ sei. Gleichwohl möchte er in diesem Jahr einen Knopf an die Sache machen. Schließlich habe er mit dem alten Gemeinderat das Thema ständig bearbeitet. Er hoffe, bis zur Einsetzung der neuen Räte einen Abschluss zu finden.

In der Ratsrunde kochte das Thema kürzlich erneut hoch. Ein Bürger wunderte sich in der Fragestunde darüber, dass die Gemeinde ihre Schulden nicht abtrage, um damit Zinskosten zu sparen.

Die Gemeinde habe faktisch schwarze Zahlen erreicht, sagt Reinhard Rosner mit Blick auf 5,7 Millionen Euro in der Rücklage und 2,7 Millionen Euro Schulden im Kernhaushalt. In der Sitzung hatte er auch auf „rentierliche Schulden“ verwiesen und damit das Thema Strom in Erinnerung gerufen. Rosner führte 1,7 Millionen Euro an, die im Wasserhaushalt 2014 für eine mögliche Stromnetzgesellschaft zurückgelegt wurden. Diese „rentierliche“ Investition werfe im Endeffekt Gewinne ab. Denn: Die Erträge aus den Durchleitungsentgelten seien höher als die Zinskosten des dafür aufgenommenen Kredits, sagt Rosner.

Als Partner für eine Stromnetzgesellschaft mit Oberstenfelder Beteiligung kommen die Süwag und die EnBW infrage. Für Reinhard Rosner spielen finanzielle Aspekte zwar eine wichtige, aber nicht unbedingt die zentrale Rolle: „Wir wollen für das Stromnetz Verantwortung übernehmen – ähnlich wie für die Wasserversorgung.“ Könne die Gemeinde mitreden, werde eine Ausdünnung des Netzes verhindert. Das wäre bei einem rein privaten Eigentümer möglich.

Im Grundsatz mit seinem Gemeinderat einig, geht es für Rosner jetzt darum, die rechtliche Form für eine solche Gesellschaft zu finden. Die Basisvariante wäre ein klassischer Konzessionsvertrag: Die Gemeinde gründet keine Stromnetzgesellschaft, braucht deshalb auch nicht Teile der zurückgelegten 1,7 Million Euro, bleibt aber Eigentümer ihres Netzes. Ein Stromanbieter übernähme quasi als Pächter die Funktion der Stromnetzgesellschaft. Momentan gehört das Netz noch der Süwag, die der Gemeinde jährlich 280 000 Euro Konzessionsgebühr für die Leitungsführung unterhalb der Straßen und Wege bezahlt. Denn der Vertrag, den die NEV als Mustervertrag vor dem 31. Dezember 2012 vermittelt hatte, läuft immer noch weiter.

Die Alternative wäre eben die Gründung einer eigenen Netzgesellschaft mit einem Stromversorger. Darin würde die Gemeinde mit mindestens 51 Prozent die Mehrheit halten, könnte aber auch beispielsweise mit 25 Prozent eine Sperrminorität errichten. Solche Verträge könnte Oberstenfeld im Alleingang abschließen, aber auch mit Nachbarn. Allerdings böte sich nur noch die Stadt Großbottwar an, die auch in diesem Jahr entscheiden will und sich mehrere Optionen offenhält. „Wir sind im Verfahren sehr weit, wollten aber die Chance einer interkommunalen Lösung nicht verstreichen lassen“, sagt Bürgermeister Ralf Zimmermann zum Stand der bisherigen nicht öffentlichen Beratungen.

Auf die Vorteile einer Bündelung verschiedener Kosten im Verwaltungsbereich verweist der NEV-Geschäftsführer Rüdiger Braun. Bislang hätten sich 49 Mitgliedskommunen für einen Vertrag entschieden, bei dem die Kommunen 51 Prozent der Anteile in der Stromnetzgesellschaft halten. „Es ist ein Unterschied, ob man einen oder 49 Steuerberater oder Aufsichtsräte braucht“, argumentiert Braun.