Der Bauschutt auf dem Mühlhof sollte eigentlich schon längst beseitigt sein, aber er lagert dort seit Anfang Juli. Foto: Oliver von Schaewen

Abgelagerter Bauschutt nervt Nachbarn seit Monaten. Das Landratsamt setzt dem Abrissunternehmen eine Frist, die am heutigen Donnerstag abläuft.

Oberstenfeld-Gronau - Die Gronauerin Heike Lange mag kaum noch zum Fenster hinausschauen. Immer noch blickt die Anwohnerin des Mühlhofs auf ein heilloses Durcheinander. Wie Kraut und Rüben liegen alte Bauteile auf dem Anwesen gegenüber. „Wir haben kommen sehen, dass alles liegen bleibt“, sagt sie. Ein Abrissunternehmer hatte am 3. Juli Bauschutt aus Beilstein dort abgelagert und Ende August auf Nachfrage unserer Zeitung versprochen, ihn zeitnah zu entsorgen (wir berichteten).

Der Abrissunternehmer hielt sein Versprechen jedoch nicht. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte ihm geglaubt, er wolle aus dem Material eine Abrissrampe bauen. Doch die Umweltbehörde im Kreishaus hat ihren Kurs inzwischen geändert. Der Unternehmer soll den Bauschutt binnen zwei Wochen beseitigen. Das gab der Oberstenfelder Bürgermeister Markus Kleemann in einer Ratssitzung bekannt. Die Frist läuft am heutigen Donnerstag ab.

Absolutes Unverständnis über die bisherige Zurückhaltung des Landratsamtes in dieser Sache äußerte der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Streufert bereits in der Sitzung, aber auch jetzt im Gespräch mit unserer Zeitung. „Es kann nicht sein, dass so etwas toleriert wird – das ist unverantwortlich.“ Aus Sicht von Streufert ist die Baustelle „herrenlos“, aus dem Bauschutt könne gewiss keine Rampe gebaut werden. Das Verhalten des Abrissunternehmers könne er sich nicht recht erklären, aber offenbar werde etwas auf dem Rücken der Nachbarn ausgetragen. „Sie fühlen sich allein gelassen, weil sie nicht wissen, dass die Gemeinde kein Mitspracherecht hat“, erklärt der Politiker. Er habe den Bürgermeister gefragt, ob er beim Landratsamt Dampf gemacht habe. „Das hat er bestimmt getan“, glaubt Streufert, zumal die Behörde jetzt Druck ausübt.

Als Bürgermeister sieht Markus Kleemann die Gemeinde baurechtlich „außen vor“, aber durch das Ultimatum des Landratsamtes sei jetzt endgültig das Abrissunternehmen am Zug. „Es ist viel zu lange nichts passiert – der Ärger der Nachbarn ist nachvollziehbar.“ Wenn bis Donnerstag nichts geschehe, werde er am Freitag wieder bei der Kreisbehörde nachhaken. „Ich will den Betroffenen helfen“, betont er. Dass auf dem Grundstück nichts passiert sei, liege nicht an der Gemeinde. „Wir haben Anfang des Jahres das Neubau-Projekt genehmigt und vor etwa zwei Wochen eine Umplanung.“ Der Bauträger wolle nach wie vor ein Mehrfamilienhaus errichten, „nur etwas kleiner als vorher“.

Das Architekturbüro, das seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, hatte bereits im August auf Anfrage unserer Zeitung erklärt, nicht für die Ablagerung des Bauschutts verantwortlich zu sein. Die Abrissfirma habe für einige Tage den Bauschutt aus Beilstein zwischenlagern wollen. Man habe geantwortet, dies könne geprüft werden, doch müsse dem Grundstücksbesitzer mitgeteilt werden, um welche Art von Schutt es sich handelt, wie lange er bleiben soll und wie sicher gestellt sei, dass der Schutt wieder entfernt werde. Dann habe die Firma sich nicht mehr gemeldet und habe den Schutt abgelagert.

Der Abrissunternehmer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Das Landratsamt Ludwigsburg hat bisher noch keine Rückmeldung auf sein zweiwöchiges Ultimatum vom 28. September bekommen, teilt die Behörde auf Anfrage mit. „Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, wird das Landratsamt die ordnungsgemäße Entsorgung mit kurzer Fristsetzung aufgeben und dies – falls erforderlich – im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen“, erklärt der Pressesprecher Andreas Fritz. Das Landratsamt habe die Aussage des Unternehmers, dass er den Bauschutt noch benötigt, nicht einfach außer Acht lassen können. Es gehe um Ressourcenschutz. Deshalb habe man ihm noch einige Wochen Zeit gelassen, die beabsichtigte Verwendung umzusetzen.

Umweltpolizeiliche Befugnisse seien im Regelfall auf den Bereich der Gefahrenabwehr beschränkt, gibt Fritz die Umweltabteilung wieder. Ästhetische Aspekte könnten bei abfallrechtlichen Fragen nicht berücksichtigt werden. Es sei für das Landratsamt nachvollziehbar, dass die Anwohner die gegenwärtige Lage als störend empfinden. Die Behörde müsse sich in dem Fall jedoch an die Rechtslage sowie die abfallrechtlichen Rahmenbedingungen halten.