Das Werzalit-Werksgelände liegt mitten im Ort und deshalb auch in der Nähe von Wohnbebauung. Foto: Werner Kuhnle

Gemeinde will sich dafür einsetzen, dass Arbeitsplätze am Standort erhalten bleiben.

Oberstenfeld - Quo vadis, Werzalit? Noch ist die Zukunft des Unternehmens offen. Das Insolvenzverfahren läuft, die Produktion auf dem 10,6 Hektar großen Gelände geht weiter. Nicht wenige drücken den dort Tätigen, die ihren Arbeitsplatz behalten wollen, die Daumen. Wer aber auch immer das Unternehmen kauft, er muss jetzt die Gemeinde Oberstenfeld miteinbeziehen. Entsprechende Vorgaben hat der Gemeinderat am Donnerstag beschlossen. Der wichtigste Fakt ist eine Veränderungssperre.

Über die Ausgangslage informierte der Bürgermeister Markus Kleemann die Bürgervertreter. „Wir wollen die Zukunft des Geländes keinesfalls dem Zufall überlassen“, sagte er. Wenn das Geschäft dort floriere und Arbeitsplätze erhalten blieben, sei das im Interesse der Kommune, aber durch einen Verkauf könne „alles auch ganz anders kommen“. Möglich sei etwa ein Kauf durch eine „Heuschrecke“. Auf dem Areal könnten sich laute Betonbrecher oder Abrissunternehmer ansiedeln. Das Gelände liege jedoch mitten im Ort. „Die Bürger sollen geschützt werden“, machte Kleemann deutlich. In der Zukunft böte sich Wohnbebauung an, aber auch Gewerbe. Für beides gebe es in der Kommune eine hohe Nachfrage.

Um das Gelände zu sichern, wählt die Gemeinde ein „kontrolliertes Vorgehen“,so Kleemann. Dazu zähle die Veränderungssperre, ein Vorkaufsrecht und der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Bottwarwiesen im geänderten Flächennutzungsplan. Darin sieht Kleemann den Hebel, um mit geeigneten Investoren ins Gespräch zu kommen. Für den neuen Bebauungsplan Bottwarwiesen werden die beiden bestehenden Pläne „Gronauer Straße – Hochwiesen – Kreuzweg“ und „Zwischen der Gronauer Straße und der Bottwar nordöstlich des FW 12“ geändert.

Beraten wird die Oberstenfelder Verwaltung von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH. Deren Geschäftsführer Martin Riedißer sieht die Gemeinde in der Rolle, das Kaufinteresse „für das Gemeinwohl zu kanalisieren“. Bei den bisherigen Bebauungsplänen habe man Werzalit freie Hand gelassen. Man müsse aber damit rechnen, dass sehr viel mächtigere Gebäude entstehen könnten.

Laut Riedißer eigne sich das Areal, um dem Mangel an Wohnflächen getreu dem Motto „Innenentwicklung vor Außenentwicklung " zu begegnen. Er sieht das öffentliche Interesse, das eine Veränderungssperre rechtlich begründet, gegeben. „Es darf dort also nichts passieren“, so Riedißer. „Der Gemeinderat kann die Planungshoheit ausüben und entscheiden, wohin die Reise geht.“ Die Sperre gelte ab sofort für zwei Jahre, könne aber um ein Jahr verlängert werden. Das Vorkaufsrecht sei rechtlich geregelt, erklärte der LBBW-Berater. Es diene dazu, die städtebauliche Entwicklung zu sichern. Sollte die Gemeinde das Grundstück kaufen wollen, wäre ein Angebotspreis relevant, bei dem die Kommune dann einsteigen könnte.

Eine Kaufoption für das Grundstück habe die Gemeinde erst, wenn ein Unternehmen das Grundstück weiterverkaufen würde, teilte Markus Kleemann am Freitag im Gespräch mit. Zunächst müsse man sich bemühen, dass die Arbeitsplätze am Standort erhalten bleiben. „Wir haben aber ein Mitspracherecht für alle Fälle und sind jetzt darauf vorbereitet.“