Wegen des Streiks wird im Kinderhaus Regenbogen kein Teller gef Foto: dpa

Die Gemeinde möchte betroffenen Eltern im U3-Kinderhaus Regenbogen den Betrag erlassen, weil das Essen ausfällt.

Murr - Der bundesweite Kita-Streik ist auch in Murr angekommen – und zwar ausschließlich im U3-Kinderhaus Regenbogen. Weil dort während des Streiks auch das Essen ausfällt, will die Gemeinde zumindest diese Leistung den Eltern erstatten. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat mit neun Ja- und vier Nein-Stimmen am Montagabend.

Der Entscheidung war ein Bericht des Kämmerers Albrecht Keppler vorangegangen. „Die Essenskosten müssen sonst als Pauschalbetrag gezahlt werden“, erklärte er. Normalerweise würde der Betrag von monatlich 70  Euro nur erlassen, wenn ein Kind länger als vier Wochen krank sei. Er habe mit dem Essenslieferanten für die Streiktage eine Erstattung vereinbart, die man an die Eltern weitergeben könne.

Zuvor hatte Keppler von den Folgen des Streiks für die Eltern gesprochen. „Die Tarifparteien verhandeln nicht über eine Erhöhung der Gehälter, sondern über eine Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe.“ Im Kinderhaus Regenbogen sind neun Erzieherinnen beschäftigt. Dort streikten derzeit sechs Erzieherinnen, eine habe sich krank gemeldet. Mit den beiden verbliebenen Erzieherinnen habe man eine Notgruppe gebildet, die von 7 bis 13 Uhr geöffnet habe. So könnten sieben bis zehn Kinder pro Tag betreut werden. Keppler geht davon aus, dass der Streik nur noch bis Donnerstag dauert. „Wir hoffen, bis dahin einigermaßen über die Runden zu kommen.“ Bei den Eltern gebe es viel Verständnis für die Notlage, „einige haben Urlaub genommen“. Leider könne man ihnen den Betreuungsbetrag nicht zurückzahlen, da sie mit ihrer Gebühr ohnehin nur 15  Prozent der Betriebskosten deckten.

Genau an diesem Punkt hakte Rainer Fröbel (SPD) ein. Zunächst sei die Berechtigung eines solchen Streiks „unstrittig“, meinte er. Die Erzieherinnen machten einen „Riesenjob“ und müssten angemessen bezahlt werden. „Der Gemeinderat sollte jetzt nicht die Arbeitgeberbrille aufsetzen“, riet Fröbel und warb für einen „pfiffigen“ Ratsbeschluss. Dieser sollte darin bestehen, den Eltern ihren zusätzlichen Aufwand durch eine anteilige Rückzahlung der Kindergartengebühr zu vergüten. Dies diene einem guten Miteinander. „Und es würde uns nicht weh tun“, zumal es keine „horrenden Beträge“ seien. Die Deutsche Bahn zahle auch bei einem Zugausfall, argumentierte Fröbel, der auf die gestiegenen Anforderungen in der Betreuung hinwies.

Eine Arbeitgeberbrille wolle er für die Gemeinde nicht aufsetzen, betonte der Bürgermeister Torsten Bartzsch. Die Gemeinde sehe den Streik „nüchtern und neutral“. Auf den Antrag Fröbels bezogen, sagte Bartzsch, die Gemeinde müsse sich die Frage stellen, wo fange sie an, Leistungen zu erstatten, wo höre sie damit auf. Nach dem Kindergartengesetz hätten Eltern keinen Anspruch auf Erstattung, wenn Betreuung ausfalle. An diese Vorgabe wolle er sich halten. Die Erstattung von Essen sei hingegen eine Sachleistung und vertraglich unabhängig von der Betreuung.