Sie macht vor Gericht von ihrerm Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Foto: dpa

Sie macht vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch – trotz Beziehungstat.

Eine 29-Jährige aus Murr hat ihren Ehemann vor einer weiteren Strafe bewahrt, indem sie vor Gericht von ihrem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht hat. Laut Anklage hat der 30-jährige Ehemann im Sommer vergangenen Jahres in angetrunkenem Zustand seine Frau geschlagen und später per Handynachricht bedroht.

Trotz der Nötigung rief die Kosmetikerin die Polizei und schilderte den Beamten in einer Vernehmung, dass ihr Mann sie am Hinterkopf geschlagen und mit dem Fuß gegen ihre Hüfte getreten hatte. „Wir schickten bereits morgens eine Streife vorbei, weil es wieder einmal Ärger gegeben hatte“, sagte ein Polizist als Zeuge in dem Verfahren aus. Als die Ehefrau am Dienstag vor Gericht in den Zeugenstand gerufen wurde, machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bei Ehepartnern und engen Verwandten schützt der Gesetzgeber deren Beziehung zum Beschuldigten besonders und untersagt im Fall der Aussageverweigerung im Gerichtssaal, sämtliche zuvor gemachten Aussagen in das Strafverfahren einzubringen – es sei denn, es war eine richterliche und nicht nur eine polizeiliche Vernehmung.

Die Staatsanwaltschaft hatte im vorliegenden Fall somit nichts Verwertbares auf dem Tisch und sah von der Verfolgung der Tat ab. Das Gericht stellte das Verfahren ein, da der Mann bereits im Gefängnis eine ältere Strafe absitzt und erst 2019 wieder auf freien Fuß kommt.