Für Holger Haist wird ein Nachfolger gesucht. Foto: KS-Images.de

Bewerbungen für das Bürgermeisteramt können ab Anfang Juli abgegeben werden.

Mundelsheim - Die Gemeinde Mundelsheim wird 2018 einen neuen Bürgermeister bekommen – so viel steht fest. Der Amtsinhaber Holger Haist wird nämlich nach nun 16 Jahren nicht wieder zur Wahl antreten, wie er im April im Mitteilungsblatt erklärte (wir berichteten): „Im weiterhin ‚jungen’ Alter von 51 Jahren mache ich mich für einen neuen Lebensabschnitt frei.“ Seine Amtszeit endet damit offiziell am 30. November 2018.

Fest steht nun seit Donnerstag auch: Der neue Bürgermeister für Mundelsheim wird am Sonntag, 14. Oktober, gewählt. Wenn im ersten Wahlgang kein eindeutiges Ergebnis erzielt wird und es etwa zu einer Stichwahl komme, sollen die Bürger am Sonntag, 28. Oktober, ein weiteres Mal den Weg ins Wahllokal antreten. Da der Amtsinhaber nicht mehr als Bürgermeister antritt, wird Haist zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses.

In dieser Funktion werden auf seinem Schreibtisch auch die Bewerbungen von möglichen Kandidaten landen. Hierbei gab es eine kurze Diskussion, wann genau die Stellenausschreibung veröffentlicht wird. „Es wäre gut, wenn die Bewerbungsphase nicht komplett in die Sommerferien fällt“, so der Wunsch von Michael Wolf (CDU), den sowohl Bruno Freihofer (FWB) als auch Regine Zimmermann (FWV) teilten. Hauptamtsleiter Sascha Tyler fügte sich dieser Anregung und erklärte sich bereit, die Ausschreibung auf den 6. Juli zu legen: „Wir werden sie dann im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlichen.“ Ab dann können Bewerbungen eingehen.

Den Bürgern soll vor der Wahl auch die Möglichkeit geboten werden, die Bewerber näher kennenzulernen. „Das wird immer gut angenommen“, weiß Holger Haist. Auch hier steht bereits heute ein konkreter Termin fest: Die Kandidatenvorstellung soll am Freitag, 21. September, um 19 Uhr in der Käsberghalle durchgeführt werden. „Wie genau diese Veranstaltung ablaufen soll, werden wir später noch beschließen“, erklärte der Rathauschef weiter. Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben, eine Wählbarkeitsbescheinigung vorzeigen und eine eidesstattliche Versicherung über ihre Wählbarkeit abgeben.