So leer war es nicht, als der Angeklagte seinen Vordermann bedrängte. Foto: dpa

Ein Autofahrer hat sich der Nötigung schuldig gemacht.

Mit Gedränge und verbalen Drohungen im dichten Verkehr auf der Autobahn hat sich ein Pkw-Fahrer wegen Nötigung schuldig gemacht und dafür mit einer Geldstrafe und den Entzug des Führerscheins bezahlt. Das Amtsgericht Marbach verurteilte den 53-jährigen Mann am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 4000 Euro. Da er verurteilt wurde, hat er zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Angeklagte war vor einem halben Jahr auf der Autobahn 81 aus Stuttgart kommend in der Höhe von Mundelsheim bei zähem Verkehr auf der linken Spur mit etwa 50 bis 60 Stundenkilometer unterwegs gewesen. Offenbar fuhr ihm sein Vordermann jedoch nicht zügig genug, weshalb er auf die mittlere Spur wechselte. Als er auf gleicher Höhe mit dem Fahrzeug war, lenkte er sein Auto dann bewusst nach links. Anscheinend wollte er den anderen Fahrer erschrecken, streifte dabei jedoch dessen Kotflügel, was ihn jedoch nicht zur Besinnung brachte. Unbeirrt dessen überholte er und scherte mit seinem Fahrzeug unmittelbar davor auf der linken Spur wieder ein. Anschließend bremste er so stark ab, dass der Fahrer hinter ihm anhalten musste, ebenso dessen Rückfahrer. Zu allem Überfluss stieg er dann auch noch aus seinem Wagen aus, beschimpfte und bedrohte seinen Hintermann und machte mit dem Handy Fotos. Anschließend machte er sich aus dem Staub.

„Offenbar waren Sie an diesem Tag in einem Ausnahmezustand, doch die Sache war sehr gefährlich“, fasste Richterin am Marbacher Amtsgericht, Ursula Ziegler-Göller, das Geschehen bei der Urteilsverkündung am Donnerstagnachmittag zusammen. Sie hielt dem geständigen Angeklagten zugute, dass er sich bislang nichts hat zu Schulden kommen lassen und im Gerichtssaal der Schillerstadt erst gar nicht versucht hatte, die Situation von damals zu beschönigen.

Mit einem derartigen Verhalten ist der Angeklagte aus Sicht der Juristen für den Straßenverkehr allerdings ungeeignet, wie bei der Verhandlung ebenfalls deutlich gemacht wurde. Der Führerschein des Vertriebsleiters wurde unmittelbar nach der Tat eingezogen. Seither lenkt seine Frau den Wagen, damit er seinen Beruf weiter ausüben kann.