Heiner Geißler war von 1982 bis 1985 Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit. Foto: Sandra Brock

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 7

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 7

1980 Einführung des Unterhaltsvorschusses. Erstmals erhalten Kinder von Alleinerziehenden eine staatliche Leistung, wenn Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausbleiben. Der Vorschuss wird für bis zu 36 Monate und einem Alter von sechs Jahren gewährt.

1981 Anpassung des Kindergeldes. Erstes Kind: 50 DM, zweites Kind: 120 DM, drittes und weitere: 240 DM

1982 bis 1982 Anke Fuchs (SPD) Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit

1982 bis 1985 Heiner Geißler (CDU) Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit

1982 Kürzung des Kindergeldes Das Kindergeld wird nach einer Reihe kurz aufeinanderfolgender Erhöhungen erstmalig gekürzt. Erstes Kind: 50 DM, zweites Kind: 100 DM, drittes Kind: 220 DM, viertes Kind und weitere: 240 DM

1983 Rückkehr zum dualen Familienlastenausgleich Der erst 1975 abgeschaffte Kinderfreibetrag wird wieder eingeführt. Kindergeld und Freibetrag gelten erneut nebeneinander. Familien mit geringem Einkommen erhalten zudem einen Kindergeldzuschlag

1984 Kindergeld wird einkommensabhängig Übersteigt das Familieneinkommen bestimmte Grenzen, wird das Kindergeld in Stufen gekürzt

1984 Gründung der „Bundesstiftung Mutter und Kind –Schutz des ungeborenen Lebens“. Schwangere in Not können zusätzliche finanzielle Hilfen erhalten, zum Beispiel für Erstausstattung, Wohnung und Einrichtung oder Betreuung des Kindes

1984 Erweiterung und Kürzung beim Mutterschaftsurlaub Der Mutterschaftsurlaub wird für nicht-berufstätigen Mütter geöffnet. Das gewährte Mutterschutzgeld sinkt auf 510 DM für alle Mütter

1985 bis 1988 Rita Süssmuth (CDU) Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, ab 1986 für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

1985 Einführung von Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld Mütter und erstmals auch Väter können nach der Geburt ihres Kindes bis zu drei Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Begleitend erhalten sie bis zu 24 Monate ein – teilweise einkommensabhängiges – Erziehungsgeld von bis zu 600 DM. Das bisherige Mutterschaftsgeld entfällt.

1986 Berücksichtigung von Familienerziehungszeiten in der Rente. Für die geleistete Kindererziehung wird Eltern ein Versicherungsjahr pro Kind anerkannt.

1986 Frauenpolitik wird neue Aufgabe des Bundesfamilienministeriums

1986 Anpassung der Kinderfreibeträge auf 2488 DM

1988 bis 1990 Ursula Lehr (CDU) Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

1989 Anerkennung von Pflegeleistungen durch das Gesundheitsreformgesetz. Zahlung von Pflegegeldern und Urlaubskräften für pflegende Angehörige (Erweiterungen 1991)