Christine Bergmann Foto: Archiv (dpa)

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 9

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 9

1995 Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs §218 StGB Die unterschiedlichen Regelungen in Ost und West erfordern eine Neufassung. Erneut scheitert eine Fristenregelung vor dem Bundesverfassungsgereicht. Es kommt zum Kompromiss: Abtreibung bleibt rechtswidrig, ist nach Beratung in den ersten zwölf Wochen jedoch straffrei. Danach ist ein Abbruch nur aus medizinischen Gründen oder bei Notlagen  möglich

1995 Einführung Pflegeversicherung Die Kosten häuslicher Pflege oder stationärer Heimpflege werden abhängig vom  festgestellten Pflegebedarf mit einem Festbetrag bezuschusst. Alternativ wird ein Pflegegeld ausgezahlt

1996 Einführung des Rechts auf Kinderbetreuung für Kinder ab drei Jahren

1996 Neuordnung des Familienlastenausgleichs. Das parallele Nebeneinander von Kindergeld und Freibeträgen wird durch die für Familien jeweils günstigere Lösung ersetzt.

1996 Einführung des Rechts auf einen Kindergartenplatz für alle Dreijährigen

1997 Vergewaltigung in der Ehe wird ein Straftatbestand

1997 Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts. Volle mutterschutzrechtliche Gleichbehandlung der Arbeitnehmerinnen in Familienhaushalten mit Arbeitnehmerinnen im Betrieb oder Büro; längere Mutterschutzfrist für Mütter nach Frühgeburten; Erstattung der wesentlichen Mutterschutzkosten der Arbeitgeber in Kleingebetrieben zu 100Prozent; abschließende Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie

1997 Erhöhung des Kindergeldes für die ersten beiden Kinder auf 220 DM

1997 Anhebung des Kinderfreibetrages auf 6912 DM.

1997 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Durch die Anhebung des Erstkindergeldes auf 220 DM ergeben sich um 10 DM geringere UVG-Beträge; im Ergebnis von UVG-Leistungen und Kindergeld stehen für jedes Kind aber zehn DM mehr im Monat zur Verfügung.

1997 Reform des Kindschaftsrechts. Im Zivilrecht wird nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden. Die Ausübung einer gesetzlichen Vertretung durch das Jugendamt entfällt. Für unverheiratete Eltern wird die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts eingeführt.

1997 Erbrechtsgleichstellungsgesetz. Nichteheliche Kinder sind künftig gleich ehelichen Kindern erbberechtigt.

1997 Beistandsschaftgesetz. Ersetzung der zwingenden gesetzlichen Amtspflegeschaft für nichteheliche Kinder durch eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamts für alle Alleinerziehenden

1998 bis 2002 Christine Bergmann (SPD) Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

1998 Anhebung der Einkommensgrenzen für Kinder über 18 Jahre auf Einkünfte und Bezüge von 12360 DM.

1998 Wahlfreiheits-Urteil Das Bundesverfassungsreicht betont das elterliche Grundrecht auf Wahlfreiheit bei der Art der Kinderbetreuung. Die jeweils gewünschte Kinderbetreuung muss ermöglicht und gefördert werden. Erziehung und Betreuung gehören zum Mindestbedarf für Kinder.

1999 Anhebung des Kindergeldes für erste und zweite Kinder auf 250 DM