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Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 10

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 10

2000 Anhebung des Kindergeldes für erste und zweite Kinder auf 270 DM

2000 Einführung eines Betreuungsfreibetrages von 3024 DM für Kinder bis 16 Jahre; damit erhöht sich zusammen mit dem bisherigen Kinderfreibetrag in Höhe von 6912 DM für jedes Kind der steuerliche Freibetrag auf rund 10000 DM.

2000 Höherbewertung der Erziehungsjahre für die Rente. Erziehenden werden für deren Erziehungszeiten 100 Prozent (zuvor 75 Prozent) eines Durchschnittseinkommens für die Rente angerechnet

2000 Verankerung des Rechts von Kindern auf gewaltfreie Erziehung

2000 Einführung steuerlicher Betreuungsfreibetrag

2001 Einführung von Teilzeit- und Befristungsgesetz Erstmals besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.

2001 Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Verbesserte Regelungen zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (früher Erziehungsurlaub); Erhöhung der Einkommensgrenzen für den ungekürzten Bezug ab dem 7. Lebensmonat des Kindes und des Kinderzuschlages; Einführung eines budgetierten Erziehungsgeldes, das im ersten Lebensjahr des Kindes 900 DM beträgt, sofern im zweiten verzichtet wird. Möglichkeit einer gemeinsamen Elternzeit von Vater und Mutter, Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit

2001 Einführung Lebenspartnerschaftsgesetz. Gleichgeschlechtliche Paare können erstmals eine rechtlich anerkannte, eheähnliche Bindung eingehen. Die Einführung der Stiefkindadoption für leibliche Kinder folgt 2005 beziehungsweise für adoptierte Kinder 2013

2001 Pflegeurteil. Das Bundesverfassungsgericht fordert, Familien bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung und den anderen Zweigen der Sozialversicherung zu entlasten

2001 Änderung Erziehungsgeldgesetz Die bis zu dreijährige Elternzeit kann erstmals gemeinsam von beiden Eltern genommen werden. Ein Jahr ist flexibel bis zum achten Lebensjahr des Kindes übertragbar. Parallel ist Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden möglich.

2001 Änderung des Mutterschutzgesetzes. Das Anrecht auf die gesamte Schutzfrist von 14 Wochen wird unabhängig davon gewährt, wie sie sich auf die Zeit vor und nach der Geburt verteilt: darüber hinaus wird die Schutzfrist zukünftig als Grundlage zur Berechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld herangezogen.

2001 Gewaltschutzgesetz. Gewalttätige Partner in Ehen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften können aus der gemeinsamen Wohnung ausgewiesen werden.

2002 bis 2005 Renate Schmidt (SPD) Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

2002 Anhebung des Kinderfreibetrages auf 3648 Euro.

2002 Neuer Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Für Kinder bis 27 Jahre gibt es zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2160 Euro. Darüber hinaus können nachgewiesene berufsbedingte Betreuungskosten bei Überschreiten der Höhe von 1538 Euro bis zu einer Summe von 1500 Euro herabgesetzt werden.

2002 Änderung Paragraf 1600. Bei Zeugung von Kindern durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende kann – sofern die Mutter und ihr Ehemann ihr Einverständnis erklärt haben, die Vaterschaft nicht angefochten werden.

2004 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ersetzt Haushaltsfreibetrag. Der steuermindern wirkende Entlastungsbetrag liegt jedoch nur halb so hoch und wird unter engen Voraussetzungen gewährt.

2004 Gründung der bundesweiten Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“. Zusammenschlüsse von Partnern aus Politik, Verwaltung, Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften, freien Trägern, sozialen Einrichtungen, Kirchengemeinden, Initiativen auf kommunaler oder regionaler Ebene etc. mit dem Ziel, konkrete Verbesserungen für Familien durch Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern vor Ort zu ermöglichen.