Ursula von der Leyen Foto: dpa

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 11

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 11

2005 bis 2009 Ursula von der Leyen (CDU) Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

2005 Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes/„Stiefkindadoption“. Diese ermöglicht in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Adoption von leiblichen Kindern des einen durch den anderen Partner einer solchen Partnerschaft.

2005 Pflegezuschlag für Kinderlose wird eingeführt

2005 Ausbau der Kinderbetreuung wird Gesetz. Die Betreuung von Unter-Dreijährigen soll bis zum Jahr 2010 bedarfsgerecht und qualitätsorientiert ausgebaut werden. Es sollen rund 230 000 zusätzliche Plätze entstehen, finanziert durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Die Kommunen sollen aus den geplanten Einsparungen jährlich 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung erhalten.

2005 Einführung Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen. Der Kinderzuschlag in Höhe von max. 140 Euro pro Monat und Kind wird an gering verdienende Eltern auf Antrag gezahlt, deren Einkommen für sich selbst, nicht aber für ihre Kinder ausreicht. Diese Eltern, die mit dem Kindergeldzuschlag nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, erhalten zusätzlich zum Kinderzuschlag das Kindergeld und ggf. Wohngeld.

2005 Mehrbedarfszuschläge gelten für alle Alleinerziehenden. Alleinerziehende erhalten grundsätzlich einen Mehrbedarfszuschlag von 12 Prozent des Eckregelsatzes für jedes Kind. Abweichend davon wird für ein Kind unter sieben Jahren oder zwei Kinder unter 16 Jahren ein Mehrbedarf von 36 Prozent des Eckregelsatzes von 345 Euro anerkannt. Maximal wird ein Mehrbedarfszuschlag von 60 Prozent gezahlt.

2006 Aufhebung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen. Diese Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes waren bisher steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit sie jeweils nicht mehr als den steuerfreuen Höchstbetrag von 315 Euro betrugen.

2006 Anhebung des Betrages für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten von 1000 auf 4000 Euro.

2006 Wegfall der Eigenheimzulage

2006 Gründung der Aktion „Bündnis für Erziehung“. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie deren Fach- und Wohlfahrtsverbänden das Bündnis ins Leben gerufen. Es soll Kindern und Eltern wertgestützte Orientierung vermitteln.

2007 Reform Elterngeld und Elternzeit Das neue Elterngeld ist Lohnersatz und wird als Anteil des Erwerbseinkommens für bis zu zwölf Monate gewährt. Parallele Teilzeitarbeit ist möglich. Zwei zusätzliche bezahlte Partnermonate gibt es, wenn beide Eltern das Kind betreuen. Nicht erwerbstätige Eltern erhalten pauschal 300 Euro.

2007 Betreuungskompromiss U3. Bund und Länder einigen sich auf das Angebot von 750000 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, ab 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf U3-Betreuung geben, der Bund finanziert den Ausbau mit circa vier Milliarden Euro mit.

2008 Kinderförderungsgesetz. Schaffung eines Rechts auf Kinderbetreuung für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ab 2013/2014

2008 Unterhaltsrechtsreform. Der Kindesunteralt nach Scheidung hat Vorrang vor allen anderen Ansprüchen. Geschiedene EhepartnerInnen sind für ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich.

2009 bis 2013 Kristina Schröder (CDU) Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend