1971 gab es eine Aktion des Magazins Stern mit Fotos von Frauen, die abgetrieben hatten. Foto: dpa (Archiv)

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 6

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 6

1971 Erhöhung des Kindergeldes. Anhebung des Kindergeldes für jedes zweite Kind auf 60 DM

1972 Katharina Focke (SPD) Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit

1974 Einführung von Pflegetagen für Eltern. Eltern können bis zu fünf Tage pro Jahr für die Pflege des kranken Kindes beurlaubt werden.

1974 Ausweitung der Teilzeitregelung für Beamte. Männer im öffentlichen Dienst können sich beurlauben lassen oder in Teilzeit arbeiten, um für das Kind zu sorgen.

1975 Abschaffung des Kinderfreibetrags: Durch die Abschaffung der steuerlichen Kinderfreibeträge soll die Förderung  von Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt werden. Erstmals wird Kindergeld ab dem ersten Kind ausgezahlt. Erstes Kind: 50 DM, zweites Kind: 70 DM, drittes und weitere Kinder: 120 DM

1976 bis 1982 Antje Huber (SPD) Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit

1976 Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: Die zunächst eingefüphrte Fristenregelung des Schwangerschaftssbruchs wird vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Eine Abtreibung bleibt mit der gültigen Neufassung von 1976 rechtswidrig, ist in einzelnen Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr für Gesundheit und Leben oder sozialen Notlagen, aber straffrei.

1976 Adoptionsgesetz: Ausgestaltung der Rechtlage in Adoptionsfällen nach dem Gesichtspunkt des größtmöglichen Kindeswohls, Gleichstellung leiblicher und adoptierter Eltern.

1976 Namensrechtsreform: Von nun an könnte u.a. als Ehename auch der Name der Frau gewählt werden

1977 Reform des Ehe- und Scheidungsrechts Das bisherige Letztentscheidungsrechts des Egemannes, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnorts, der Berufstätigkeit der Frau, , der Kindererziehung wird abgeschafft. Die gesetzliche Festschreibung der „Hausfrauen-Ehe“ wird aufgehoben.  Bei Scheidung  ist der wirtschaftlich stärke Partner unterhaltspflichtig. – unabhängig von der Schuld des Scheiterns der Ehe.

1977 Einführung der Familiengerichte Die neue rechtliche Instanz bündelt die Zuständigkeit für Familienkonflikte, u.a. für Scheidungs- und Sorgerechtsfragen.

1978 Anpassung des Kindergeldes. 50 DM für das erste Kind, 80 DM für das zweite Kind, 150 DM für das dritte und weitere Kinder

1979 Reform des elterlichen Sorgerechts. Wechsel vom Prinzip der elterlichen Gewalt zum Prinzip der elterlichen Sorge, gesteigerte staatliche Eingriffsmöglichkeiten bei Erziehung in Konfliktfällen.

1979 Anpassung des Kindergeldes. Erstes Kind: 50 DM, Zweites Kind: 80 DM, Drittes Kind und weitere: 200 DM

1979 Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs. Mütter können bis zum sechsten Lebensmonat des Kindes eine bezahlte Erziehungs- und Betreuungszeit in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit und bis zum Ablauf zweier Folgemonate Kündigungsverbot, außerdem ist die Versicherung beitragsfrei. Das monatliche Mutterschaftsgeld beträgt 750 DM. Es gilt nur für erwerbstätige Mütter, nicht für Hausfrauen und Väter

1979 Einführung des Landesfamilienpasses in Baden-Württemberg im Rahmen des „Programms zur Förderung der Familie“. Einen Landesfamilienpass können erhalten:

• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

• Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

• Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und

• Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb-LG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg oder eine der vielen nicht-staatlichen Angebote besuchen