1950 trat das erste Wohnungsbauförderungsgesetz in Kraft. Foto: dpa

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 4

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 4

1949: Einführung Kinderfreibetrag: Für das erste, zweite und dritte Kind bleibt ein Betrag von 600 DM steuerfrei

1950 Erstes Wohnungsbauförderungsgesetz: Festlegung eines Bauvolumens von 1951-1956 auf zwei Millionen Wohnungen, Förderung insbesondere des sozialen Wohnungsbaus und des Eigenheimbaus

1950 Gründung Müttergenesungswerk: Ziel ist die geistige und körperliche Stärkung kranker und erschöpfter Mütter. Stiftungsgründerin ist die Frau des Bundespräsidenten, Elly Heuss-Knapp

1952: Ausweitung Mutterschutzgesetz Das Gesetz löst die Regelung aus dem Nationalsozialismus ab. Der Kündigungsschutz und das Verbot von gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten von Schwangeren werden ausgeweitet. Es gelten Schutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.

1953: Gründung des Bundesministeriums für Familienfragen Das neue Ministerium gilt dem Schutz von Familien. Vor allem ihre ökonomische und gesellschaftliche Stärkung, der Schutz der Mütter auch vor den Belastungen einer Berufstätigkeit und die Sicherung einer stabilen Geburtenrate stehen dabei im Zentrum.

1953 bis 1962 Franz-Josef Wuermeling (CDU), Bundesminister für Familienfragen, ab 1957 für Familien- und Jugendfragen.

1954 Kindergeldgesetz: Einführung des Kindergeldes. Kindergeld Mit dem neuen Gesetz entfällt die im Nationalsozialismus eingeführte Kinderbeihilfe. Die Kindergeldzahlung wird ab dem dritten Kind gewährt und beträgt 25 DM. Die Finanzierung und Auszahlung erfolgt durch eine Arbeitgeberkasse.

1955: Einführung Wuermeling-Pass Der Ausweis berechtigt Kinder aus Familien mit drei und mehr Kindern zu Bahnfahrten für den halben Preis. Die Regelung hat bis 1992 Bestand.

1956: Zweites Wohnungsbauförderungsgesetz: Einführung von Mietbeihilfen, stärke Förderung von Wohnungseigentum.

1957: Förderung von Studierenden. Mit dem Honnefer-Modell werden Studierende aus einkommensschwachen Familien finanziell unterstützt. Die Förderung obliegt der Entscheidung der Hochschulen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Das Modell ist ein Vorläufer des BAFöG

1957: Jugendpolitik wird Aufgabe des Familienministeriums Die Zuständigkeit für Jugendfragen wird zur Entlastung des Innenministeriums auf das Familienressort übertragen.

1958: Erstes Gleichberechtigungsgesetz Die rechtliche Position der Ehefrauen wird gestärkt. Sie können ihr Vermögen nun selbst verwalten und erhalten die Hälfte des wirtschaftlichen Zugewinns und dürfen ohne die Zustimmung des Ehemanns arbeiten – solange sie ihre häuslichen Pflichten nicht vernachlässigen.

1958: Einführung des Ehegattensplittings Mit der veränderten Besteuerung von Ehepaaren sollen mögliche Nachteile der Einkommenszusammenlegung beseitigt werden.

1959 Erhöhung des Kindergeldes: Zahlung von 40 DM ab dem dritten Kind