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Gaswaffen-Prozess: Bruder des Angeklagten verweigert die Aussage.

Nach der Aufklärung des Vorsitzenden am dritten Verhandlungstag am Landgericht Heilbronn im Prozess um eine Straftat, die sich am 12. Dezember 2017 auf dem Lidl-Parkplatz zugetragen hat, machte der Bruder des türkischstämmigen Angeklagten gestern von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Als weiterer Zeuge war der Polizeihauptkommissar geladen, der direkt nach der Tat ins Marbacher Krankenhaus gerufen wurde, da das Opfer sich nicht behandeln lassen wollte. Zusammen mit einem Kollegen fand er den aggressiven Russlandsdeutschen im Behandlungsraum vor.

Die Angaben des Opfers, die den Prozessbeteiligten bereits geläufig waren, wurden vom Zeugen wiederholt: Man habe dem Opfer mit einer schwarzen Pistole ins Gesicht geschossen, er sei auf den Boden gedrückt worden und mehrere Männer seien mit dem Auto gekommen. Einer davon habe gedroht, ihn mit der Axt zu erschlagen. Der Polizeihauptkommissar maß in der Tatnacht beim Opfer bei einem Alkoholtest 1,56 Promille. Der Verletzte sei angetrunken gewesen, sagte der Beamte, hätte aber gewusst, was er machte. Mehrfach habe er wiederholt, einer erneuten Auseinandersetzung nicht aus dem Weg zu gehen und habe seine Stärke betont.

An persönlichen Dingen fehlte dem Opfer zu dieser Zeit nichts, was von den Polizisten überprüft wurde. Dass der Geldbeutel kein Bargeld enthielt, hat die Polizei nicht gewundert, da der Verletzte angab, er habe zum Geldautomat gehen wollen und sei dabei dem Angeklagten begegnet.

Eine Diskrepanz zwischen den Aussagen des Opfers vor Gericht und im Krankenhaus sahen die Verteidigung und der Vorsitzende in der Behandlungs- und Vernehmungswilligkeit. Bisher ging das Gericht davon aus, dass das Opfer die Polizei abwimmelte, um schnell behandelt zu werden. Nach der Zeugenaussage sah es das Gericht nun als erwiesen an, dass ein Gespräch zwischen Opfer und der Polizei stattgefunden hat und der Geschädigte damals zum Tathergang gelogen habe.

Ein Kroate, der bei der Tat anwesend war, ein weiterer Bekannter des Angeklagten, der vermehrt auf der Telefonliste auftaucht, sowie die Augenärztin des Opfers sind für den nächsten Prozesstag am 26. September geladen.