Dieser Müll ist von seinen Eigentümern einfach bei den Wohnmobilstellplätzen am Bolzplatz in der Poppenweiler Straße entsorgt worden. Foto: Stadt Marbach

Das Ordnungsamt hat in den vergangenen Wochen sechs Fälle registriert, in denen Sperrmüll oder sogar Sondermüll einfach an öffentlichen Plätzen liegen gelassen wurde.

Marbach - In der Schillerstadt haben sich in den vergangenen Wochen Fälle von illegaler Müllentsorgung gehäuft. Gleich sechs Mal hat sich das Ordnungsamt um Hinterlassenschaften kümmern müssen, die zu Lasten der Gemeinschaft gehen. „In vier Fällen wurde Haus- und Sperrmüll abgelagert, in zwei Fällen sogar Sondermüll, der vor allem aus alten Eimern mit Farbe bestand“, berichtet Roland Reindl vom Marbacher Ordnungsamt.

Zweimal wurde der Müll in der Nähe des Bahnhofs liegen gelassen, zwei Fälle wurden in Rielingshausen registriert, und weitere zwei Mal stießen die Beamten in der Nähe der Wohnmobilstellplätze in der Poppenweilerstraße/Weimarstraße auf Unrat, der dort nicht hingehört.

„Wer seinen Müll im Wald oder in der Stadt liegen lässt oder Abfälle verbrennt, schadet nicht nur der Gemeinschaft, sondern auch sich selbst“, warnt Reindl aus gegebenem Anlass eindringlich. Auf jeden Fall werde ein Bußgeld fällig, das mindestens 25 Euro betrage und sich in Extremfällen auf bis zu 50 000 Euro belaufen könne. Für die Höhe des Bußgeldes ist es dabei – anders als bei Straftaten – unerheblich, ob jemand selbst den Müll entsorgt hat oder einen anderen dazu angestiftet hat. Stammen die Abfälle aus einer gewerblichen Tätigkeit – wie zum Beispiel Farbeimer aus einem Malerbetrieb – kann dies auch noch gewerberechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Der Täter muss mit einem Eintrag ins Gewerbezentralregister rechnen oder kann unter Beobachtung gestellt werden“, zählt Roland Reindl beispielhaft auf.

Noch drastischer fallen die Folgen aus, wenn es sich bei dem abgelagerten Müll um so genannte gefährliche Abfälle im Sinne des Strafgesetzbuches handelt. Darunter fallen laut Reindl zum Beispiel asbesthaltige Materialien oder Farbreste. Das Ordnungsamt Marbach fordert alle Bürger auf, die eine Abfallablagerung als Zeuge beobachten, dies dem örtlichen Polizeirevier oder der Abfallrechtsbehörde des Landratsamts Ludwigsburg, Fachbereich Umwelt, zu melden (Telefon 0 71 41/1 44-0). „Beobachtet jemand, dass Abfälle verbrannt werden, soll er sofort die Polizei verständigen“, bittet Roland Reindl. Denn nur dann könnten vor Ort die nötigen Daten des Verursachers sowie Art und Menge der verbrannten Abfälle festgestellt werden.