Foto: Werner Kuhnle

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan für die „Verlängerte Hermann-Hesse-Straße“ verabschiedet.

Marbach - Die Stadt hat in den vergangenen Monaten intensiv am Bebauungsplan für die „Verlängerte Hermann-Hesse-Straße“ gefeilt. Eine der größten Herausforderungen war, die Zufahrt in das Gebiet zu regeln. Zunächst sah es so aus, als ob die Wunschlösung nicht zu realisieren wäre. Doch dann klappte es doch noch mit der erhofften Erschließung von Westen über den Stollenäckerweg – weil sich die Stadt das dafür nötige Grundstück sichern konnte. Inzwischen ist auch am gesamten Bebauungsplan ein Knopf dran und damit der Weg für neuen innerstädtischen Wohnraum bereitet. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Satzung beschlossen. Allerdings erst nach einer Diskussion, die Puls-Mann Hendrik Lüdke angezettelt hatte.

Der Stadrat empfand es als unglücklich, dass in dem Areal so genannte nicht-störende Gewerbebetriebe tabu sein sollen – und verwies dabei auf den Textteil, wonach in dem allgemeinen Wohngebiet „keine Ausnahmen im Sinne von § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung“ gestattet sind. Unter Ausnahmen sind laut jenem Paragrafen unter anderem die von Lüdke erwähnten nicht-störenden Gewerbebetriebe, aber auch „Beherbergungsbetriebe“ oder „Anlagen für Verwaltungen“ zu verstehen. Lüdke war über diese Regelung deshalb wenig erbaut, weil dann beispielsweise auch niemand ein Steuerberatungsbüro oder ein Nagelstudio in diesem Areal betreiben könnte.

Der Bürgermeister Jan Trost erwiderte daraufhin, dass der Weg zu solchen Gewerbeformen nicht zwangsläufig verbaut sein müsse. Falls je jemand besagtes Nagelstudio eröffnen wolle, könne das immer noch über die Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung ermöglicht werden. „Wenn ein Antrag kommt, können wir entscheiden, ob das reinpasst“, erklärte er. Dr. Dieter Zagel von der SPD warnte zudem davor, generell derartige Betriebe zuzulassen. Schließlich könne es schon störend sein, wenn dadurch Verkehr produziert werde.

Jochen Biesinger von der CDU machte sich schließlich wie Jan Trost dafür stark, die aktuelle Formulierung nicht aus dem Stegreif zu überarbeiten. Er sah die Gefahr, dass „das schwierige Verfahren doch noch gefährdet wird, wenn wir jetzt an der Satzung rumdoktorn“. Weil auch der Rest des Gremiums nicht riskieren wollte, dass die Satzung wegen eines eventuellen Formfehlers angefochten werden kann, wurde der Passus letztlich nicht mehr angetastet.

Was aus Sicht von Bauamtsleiter Dieter Wanner auch im Abstand von einige Tagen der richtige Schritt war. Zum einen handele es sich um eine Formulierung, die absolut üblich sei in den Bebauungsplänen der Stadt. Zum anderen sei es auch so, dass nach § 4 Absatz 3 zu den Ausnahmefällen nicht nur nicht-störende Gewerbebetriebe gehören, sondern auch Tankstellen oder Spielhallen. „Da steckt alles Mögliche drin“, erklärt Wanner auf Nachfrage.