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Dieb bricht jahrelang in Kindergärten, Geschäfte und Keller ein.

Scheinbar mühelos und unbehelligt hat ein heute 39-Jähriger jahrelang in Geschäfte, Keller und öffentliche Einrichtungen eingebrochen und Wertgegenstände gestohlen. Das Schöffengericht am Amtsgericht Marbach bereitete diesem Treiben am Donnerstag ein Ende und schickte den Mann mit Wohnsitz Kirchheim am Neckar für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Bereits als Jugendlicher war der gebürtige Stuttgarter mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, hatte mehrere Versuche gebraucht, um nach der abgebrochenen Schule eine Ausbildung als Anlagemechaniker zu beenden. Bei wechselnden Arbeitgebern verdiente er gut , ließ sich weder auf Drogen noch Alkohol ein und ging in seiner Freizeit ‚sondeln’, also mit einem Metalldetektor Gegenstände im Boden aufspüren.

Im Herbst 2014 wurde er beim Einbruch in eine Wohnung erwischt und erhielt eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung, die jedoch widerrufen wurde. Im Gefängnis wurde er nach kurzer Zeit so genannter Freigänger und musste nur die Nacht in der Haftanstalt verbringen. Großen Eindruck hinterließ das bei dem 39-Jährigen nicht, denn bereits im Juli 2015 zog er wieder los und hielt Ausschau nach offenen oder leicht zu öffnenden Fenstern. Auf die Frage nach dem ‚warum’ hatte der Angeklagte im Gerichtssaal keine Antwort.

Fündig wurde der geständige Angeklagte in Kindergärten, Werkzeughütten, Weinhandlungen und Teegeschäften von Eppingen bis Benningen und selbst vor der Diakonie in Besigheim machte er nicht halt. Als er im Mai diesen Jahres gerade einen Kindergarten in Walheim nach Wertgegenständen durchsuchen wollte, überraschten ihn Polizeibeamte. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler Handys, Kameras und Laptops, die sie insgesamt neun Einbruchsdiebstählen seit 2015 zuordnen konnten.

„Sie waren in vollem Umfang geständig und haben hohe prozessuale Einsicht gezeigt, doch die Anzahl der Delikte und der große Schaden, der entstanden ist, macht eine Bewährungsstrafe unmöglich“, erläuterte die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller das Urteil, zu dem auch die Einziehung von knapp 14 000 Euro gehört.