„Mit diesem Waffendelikt liegen sie als Erwachsener im Bereich einer Freiheitsstrafe von fünf, sechs Monaten Gefängnis“, sagt die Richterin. Foto: dpa

Der Angeklagte erhält seine letzte Chance auf Jugendstrafrecht und muss nun gemeinnützige Arbeit verrichten.

Zum denkbar letzten Zeitpunkt ist ein junger Mann aus Steinheim jetzt vor dem Amtsgericht Marbach für seine Tat nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt worden. „Wenn Sie so weitermachen, können Sie ihr Studium für Sicherheitsmanagement vergessen“, warnte die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller den 21-Jährigen.

Bei einer Verkehrskontrolle im Mai vergangenen Jahres entdeckte die Polizei zwei Schreckschusswaffen samt Munition sowie eine Sturmhaube im Geländewagen des gebürtigen Ludwigsburgers. Sie sollten laut Anklage der Staatsanwaltschaft für ein Geschäft mit Drogen eingesetzt werden, bei dem jedoch das Opfer verwechselt wurde. Zur Tatzeit war der Angeklagte noch keine 21 Jahre alt und gilt damit im juristischen Sinne als Heranwachsender, der nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen ist.

Noch bevor die Verhandlung begann, bat der Verteidiger des Angeklagten um ein Gespräch mit den Prozessbeteiligten. Darin signalisierte er die Bereitschaft seines Mandanten, nun ein Geständnis abzulegen. Ja, er habe die Waffen im Auto gehabt, ohne einen Waffenschein zu besitzen, doch für ein Drogengeschäft seien sie nicht gewesen, ließ der Azubi seinen Anwalt gestern erläutern, und erklärte außerdem kurz angebunden: „Ich bin Sportler, ich nehme keine Drogen.“

Der Sohn eines Steinheimer Gastronomen geht seit zwei Jahren auf eine Berufsschule, in der er nun auch den Fachhochschulabschluss nachholen möchte, um später studieren zu können. Seit seinem 16. Lebensjahr ist er bereits viermal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, in jedem der Fälle ging es unter anderem auch um Körperverletzung.

Für den illegalen Waffenbesitz verurteilte ihn das Gericht nun zu 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie einer Zahlung von 300 Euro an eine Hilfsorganisation und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zu seinen Gunsten wertete die Richterin sein Geständnis und seinen Verzicht auf die Rückgabe der Waffen samt Munition. Bedenklich stimmten die Richterin jedoch die einschlägigen Vorstrafen. „Mit diesem Waffendelikt liegen sie als Erwachsener im Bereich einer Freiheitsstrafe von fünf, sechs Monaten Gefängnis“, erklärte sie dem Steinheimer.