Das Gericht verhängt Geldstrafen für die beiden Betreiber des Imbisses. Foto: dpa

Wegen mangelnder Hygiene müssen die zwei Betreiber fast 10 000 Euro zahlen.

Marbach - Verdreckte Arbeitsplatten, verschmutzte Küchengeräte, Keime in Gemüse und Fisch: Was sich schon bei der Anklageverlesung gegen zwei Imbissbetreiber in Marbach abschreckend anhörte, bestätigten Fotos, die Lebensmittelkontrolleure von den Zuständen in dem Laden am Bahnhof anfertigten. Für diese mangelnde Hygiene verurteilte das Amtsgericht Marbach die beiden Männer am Dienstag zu saftigen Geldstrafen.

Auslöser einer Betriebskontrolle im September 2016 war der Hinweis eines Kunden, der mit seinen Töchtern in dem Imbiss eine Pizza gegessen hatte. Die anschließenden Magen-Darm-Probleme führte er auf dieses Essen zurück. In einem Zivilverfahren wollte der Mann dafür Schadenersatz, vor Gericht ließ sich ein konkreter Zusammenhang letztlich jedoch nicht nachweisen.

Doch die Zustände, die Lebensmittel-Experten des Landratsamtes vorfanden, waren alles andere als appetitlich. An Küchenbrettern und Schneidebrettern klebten angetrocknete Lebensmittelreste, Regale waren ebenso verschmutzt wie Gewürzstreuer, Dosenöffner oder Lampen des Dunstabzugs.

„Sie nahmen die ekelerregende Herstellung von Lebensmitteln billigend in Kauf“, so ein Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Bei zwei weiteren Kontrollen des Betriebes im Januar und im Mai 2017 waren die Zustände kein bisschen besser, die bisherigen Mängel nicht beseitigt, aber es war eifrig weiter Essen verkauft worden. Als Verantwortlicher vor Ort habe der 56 Jahre alte Vater die Zustände billigend in Kauf genommen, ja sogar vorsätzlich und gewerbsmäßig „nicht mehr verzehrfähige Lebensmittel in Verkehr gebracht“, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Nach dem Einmarsch Russlands in Afghanistan hatte der 56-Jährige 1980 sein Heimatland verlassen und sich in Stuttgart niedergelassen, wo fünf Jahre später sein Sohn zur Welt kam. 2008 übernahm er den Imbiss, den er 2015 seinem Sohn nach dessen BWL-Studium übertrug. Der 33-Jährige, der eine eigene Softwarefirma besitzt, hat nach Auffassung der Prozessbeteiligten als verantwortlicher Betriebsleiter und Inhaber keinen Reinigungsplan aufgestellt, seine Mitarbeiter nie geschult und schlicht die höheren Aufwendungen für eine bessere Hygiene gescheut.

„Trotz mehrfacher Kontrollen haben sie diese ekelerregenden und widerlichen Zustände nicht abgestellt und sich damit strafbar gemacht“, begründete Richterin Ursula Ziegler-Göller die Verurteilung der beiden Männer zu Geldstrafen von 4000 beziehungsweise 4500 Euro. Im Gegensatz zum Zivilrecht ist der Richterin zufolge im Strafrecht nicht relevant, ob jemand durch ein kontaminiertes Essen erkrankte oder nicht.