Die Lärm- und Staubbelastung durch den Steinbruch sorgt immer noch für Diskussionen. Foto: Kuhnle

Grüne fragen das Landratsamt, wie die zulässigen Grenzwerte überprüft werden.

Marbach-Rielingshausen - Die Firma Klöpfer strebt trotz aller Proteste aus der Bürgerschaft nach wie vor eine Erweiterung des Steinbruchs in Rielingshausen an. Das hat das Unternehmen erst unlängst wieder deutlich gemacht (wir berichteten). Doch das Verfahren beim zuständigen Verband Region Stuttgart ruht derzeit – was aber nicht bedeutet, dass das Thema nicht weiter die Gemüter im Ort erhitzen würde. Ihr Leid mit den Belastungen durch Staub und Lärm haben die Anwohner auch den Marbacher Grünen geklagt, wie der Stadtrat Sebastian Engelmann berichtet. Seine Fraktion hat sich deshalb jetzt in einem Schreiben ans Landratsamt Ludwigsburg gewandt, in dem es im Kern darum geht, inwieweit die Vorgaben zum Betrieb des Steinbruchs überhaupt überprüft werden. „Denn Grenzwerte sind das eine, wie sie kontrolliert werden, ist etwas anderes“, betont Sebastian Engelmann.

Die Grünen erkundigen sich in ihrem Schreiben ans Kreishaus konkret danach, wie oft die Einhaltung der Grenzwerte unter die Lupe genommen wird. Zudem wollen Sebastian Engelmann, Barbara Eßlinger, Volker Hammer und Jürgen Waser wissen, wann und wo die Messungen vorgenommen werden. Es sei zum Beispiel von Interesse, ob die Analyse bei bestimmten Wetterlagen oder abhängig von der Jahreszeit erfolge, erläutert Engelmann. Ferner könne es eine Rolle spielen, ob Klöpfer Bescheid wisse, wann das Landratsamt eine Bestandsaufnahme vor Ort macht, gibt er zu bedenken. Der Stadtrat will all das nicht als Misstrauensvotum gegen das Landratsamt verstanden wissen. Und es sei klar, dass für ein solches Unternehmen höhere Grenzwerte als für normale Betriebe angesetzt würden. Um alles einordnen zu können, sei es aber wichtig, die Fakten zu kennen. Auch, um einen Vergleich zu den Feinstaubwerten zu bekommen, die man aus dem Verkehrswesen kennt.

Das Landratsamt lässt allerdings durchblicken, dass in diesem Punkt wohl nur schwer Parallelen zu ziehen sind. „Für beide Bereiche gelten ganz unterschiedliche gesetzliche Grundlagen“, betont Andreas Fritz, Pressesprecher des Kreishauses. Zur Frage der Relation beider Grenzwerte könne man keine Bewertung vornehmen. Tatsache sei aber, dass die Genehmigungen des Steinbruchs Auflagen für Lärm, Staub und Erschütterungen beinhalteten. „Diese basieren auf der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft sowie auf den für Erschütterungen maßgeblichen Richtlinien“, erläutert Fritz. Auch für das Schotterwerk seien Vorschriften zu Lärm und Staub zu beachten.

Was die Kontrolle der einzelnen Parameter anbelangt, so habe die Firma Klöpfer vor allen Änderungen beziehungsweise Erweiterungen anhand von Gutachten darlegen müssen, dass sich der Betrieb im Rahmen der Grenz- und Richtwerte bewegt. „Beim Schotterwerk wird dies durch wiederkehrende Emissionsmessungen anerkannter Institute im Abstand von drei Jahren überprüft“, erklärt Fritz. Besagte Institute würden vom Steinbruch-Betreiber beauftragt. Die Immissionsschutzbehörde analysiere dann, ob die Gutachten und Messungen plausibel seien. Darüber hinaus würden Mitarbeiter des Landratsamts bei Beschwerden aktiv und kontrollierten die Belastungen. Beanstandungen seien aber selten und beschränkten sich „ein- bis zweimal im Jahr auf Sprengarbeiten, die von Anwohnern wahrgenommen und gemeldet wurden. In diesen Fällen sind wir den Beschwerden nachgegangen, sei es durch die Prüfung von Messprotokollen beziehungsweise bei Bedarf vor Ort beim Steinbruchbetreiber oder auch bei den Beschwerdeführern.“

Gezielt zu bestimmten Jahreszeiten oder Wetterlagen werde jedoch nicht gemessen.