Vereine müssen für die Küchennutzung im Kelterstüble nun nichts mehr bezahlen. Foto: Archiv (privat)

Der Ortschaftsrat nimmt in die Benutzungsordnung auf, dass die Lichter um 1 Uhr ausgehen müssen.

Marbach-Rielingshausen - Die Kelter ist im vergangenen Jahr nicht nur herausgeputzt worden. Die Stadt hat darüber hinaus das Gebäude so umgestaltet, dass der Mittelteil künftig für vier bis fünf Veranstaltungen pro Jahr genutzt werden kann. In der Ortschaftsratssitzung am Montagabend haben die örtlichen Vereine sogar ein weiteres Bonbon obendrauf bekommen: Das Gremium hat mit der Verabschiedung der Miet- und Benutzungsordnung für die Kelter beschlossen, dass die örtlichen Gruppierungen fortan nichts mehr bezahlen müssen, wenn sie im Kelterstüble die Küche in Anspruch nehmen wollen. „Wir haben es so gestaltet, dass es vereinsfreundlich ist“, betonte der Erste Beigeordnete Gerhard Heim.

Daran hatte auch ein Anwohner nichts auszusetzen. Der Mann bemängelte aber in der Sitzung, dass über die Satzung nicht definiert wird, wann die Lichter in der Kelter spätestens auszugehen haben. Dabei sei in den Räumlichkeiten in der Vergangenheit auch schon bis 4 oder 5 Uhr in der Früh gefeiert worden. Dabei müsse eigentlich um 1 Uhr die Tür zum letzten Mal ins Schloss fallen. Gerhard Heim meinte jedoch, dass dieser Punkt über die Hausordnung von den Mietern eher nicht wahrgenommen werde. Die Stadt schließe aber mit der jeweiligen Partei immer auch einen Mietvertrag ab, in dem solche Eckdaten festgelegt seien. „Das lesen die Leute auch“, konstatierte er. Der Anwohner empfahl dennoch, den Passus in die Benutzungsordnung zu übernehmen, damit die Nachbarn etwas in der Hand haben, wenn sie auf Mieter mit viel Ausdauer beim Feiern zugehen. Dieses Argument leuchtete der Runde ein, sodass die Schlusszeiten nun doch per Satzung geregelt sind. Sollte jemand die Vorgaben missachten, werde man vor allem überlegen, „ob derjenige in Zukunft überhaupt noch als Mieter infrage kommt“, sagte Heim.

Keine vergleichbaren Disziplinierungsinstrumente hat die Hand jedoch an der Hand, wenn Kelter-Gäste einen Schaden bei einem Anwohner verursachen. „Das ist über die Benutzungsordnung natürlich nicht regelbar“, erklärte der Erste Beigeordnete auf eine entsprechende Nachfrage des Nachbarn, der auch um die Aufnahme der Schlusszeiten gebeten hatte. „Als Eigentümer muss man privat schauen, wie man an sein Geld kommt. Ich kann Ihnen aber zusagen, dass wir Sie als Stadt unterstützen werden“, versicherte Heim.

Ein weiteres Problemfeld rund um die Vermietung des Kelterstübles, für die Privatleute ohne Küche 100 Euro und mit Küche 200 Euro überweisen müssen, sprach der Ortsvorsteher Eberhard Ruoff an. Es sei schon vorgekommen, dass ein Mieter des Kelterstübles den Veranstaltungsbetrieb bis in den Mittelteil ausgedehnt habe. Ruoff schlug vor, solche Fälle damit zu unterbinden, dass man ein Verbotsschild anbringt oder den Saal im Mittelteil provisorisch von den dort angesiedelten und für Feiern benötigten Toiletten abtrennt. Das stieß jedoch auf wenig Gegenliebe bei den Räten. Stattdessen sollen die Pächter bei der Unterzeichnung des Mietvertrags darauf hingewiesen werden, dass der Saal selbst Tabuzone ist. Wird die Vorgabe ignoriert, werde man den Nutzer dafür zur Kasse beten und eine Gebühr für die Verwendung des Mittelteils berechnen, kündigte Gerhard Heim an. Dem Geld müsste die Stadt nicht einmal nachlaufen. Sie könnte die Euros über die Kaution einbehalten.