Das Gebiet rechts der Straße zwischen der WG und der bestehenden Siedlungsfläche soll in Abschnitten erschlossen werden. Foto: Werner Kuhnle

Das Domizil der Genossenschaft wird im Bebauungsplan berücksichtigt. Der Bestandschutz soll gewährleistet werden.

Marbach - Die Stadt Marbach arbeitet weiter mit Hochdruck daran, den Boden für ein Neubaugebiet an der Affalterbacher Straße zu bereiten. So beschloss der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme von Puls-Mann Benjamin Flaig, einen Bebauungsplan für das Gelände aufstellen zu lassen. Das letzte Wort hat in der Frage aber der Gesamtgemeinderat, der am 6. Oktober zusammenkommt. Dort wird dann auch das mit Spannung erwartete Gutachten zur Situation des Einzelhandels vorgestellt. Die Expertise soll klären, ob die Supermärkte in der Schillerstadt einen weiteren Konkurrenten vertragen, der eigentlich in dem Areal vorgesehen ist. Anschließend sollen Gespräche mit den Stücklesbesitzern geführt werden. Für Donnerstag, 20. Oktober, würden auch alle Betroffenen zu einem Infoabend eingeladen, kündigte der Erste Beigeordnete Gerhard Heim an.

Wichtig ist Heike Breitenbücher von der CDU bei all dem allerdings auch, die Interessen der Marbacher Weingärtner nicht unter den Tisch fallen zu lassen, deren Zentrale in Tuchfühlung zu dem Wohngebiet liegt. „Ist es gewährleistet, dass die Grundaufgabe der Weingärtner auch weiterhin ausgeführt werden kann?“, fragte sie die Verwaltung und spielte damit auf die An- und Abfuhr während der Traubenlese an. Auch grundsätzlich müsse der Bestandschutz sichergestellt sein, forderte Heike Breitenbücher. Außerdem müsse von vornherein jedem Häuslebauer klar sein, dass dort ein Betrieb ansässig ist, damit später keine Konflikte aufflammen. „Wir sind mit der Spitze der Weingärtner in Kontakt. Es muss gewährleistet sein, dass sie während der Lese alles im gewohnten Umfang durchführen können“, erklärte daraufhin der Bürgermeister Jan Trost. Über das Bebauungsplanverfahren werde geregelt, wie mit dem Thema Lärmschutz umzugehen ist. Es sei seinerzeit auch eine Wettbewerbsaufgabe für die Architekten gewesen, „dass der bestehende Betrieb gesetzt ist“, fügte der Bauamtsleiter Dieter Wanner hinzu. Wobei es sich bei der Traubenanlieferung nur um eine zeitlich befristete Angelegenheit handele. Eine dauerhaftere Geräuschkulisse gehe vom Veranstaltungsraum der Genossenschaft aus. Folglich werde auch dieser Umstand im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. „Es muss Ansätze geben, wie das Lärmthema gelöst werden kann“, sagte Dieter Wanner.

Ernst Morlock (SPD) richtete den Blick auf ein anderes Feld im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet: die Einheitlichkeit des Areals, das in mehreren Abschnitten verwirklicht werden soll. Es müsse aufs Gesamtbild geachtet werden, damit man am Ende nicht drei verschiedene Gebiete entwickelt. Das ist aber auch im Interesse der Verwaltung, wie Dieter Wanner deutlich machte. „Wir werden die ersten Verfahrensschritte für den Gesamtbereich auf den Weg bringen. Auch was die Anhörung der Träger öffentlicher Belange anbelangt. So können wir aus einem Gesamtkonzept weiterarbeiten“, erklärte er. Erst wenn die Umlegungsverhandlungen durch sind und die Rückmeldungen zum Bebauungsplan vorliegen, wolle man konkret über die Abgrenzung des angedachten Bauabschnitts nachdenken. Man könne dann erörtern, wo eine Teilung Sinn ergebe, und in die Überlegungen einfließen lassen, wer an einer Umlegung überhaupt Interesse habe.