Auch ohne Führerschein ist der Handwerker am Steuer eines Lastwagens gesessen Foto: Symbolbild (dpa)

Ein 47-jähriger Wiederholungstäter erhält vor Gericht drei Monate Haft auf Bewährung.

Marbach - Die Verlesung seiner 35 Vorstrafen dauerte beinahe länger als die Verhandlung der aktuellen Tat: Ein Handwerker aus Marbach kommt seit Jahren immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, und scheinbar lernt er nichts aus den Bestrafungen. Diesen Eindruck jedenfalls hatten Staatsanwaltschaft und Richterin, als sich der 47-Jährige nun zum wiederholten Male wegen Fahrens ohne Führerschein am Amtsgericht Marbach zu verantworten hatte.

Laut Anklage hat der gelernte Zimmerer im Februar diesen Jahres einen Subunternehmer beauftragt, einen voll beladenen Lastwagen samt Anhänger zu einer Baustelle von ihm zu fahren, wohl wissend, dass der Führerschein des Selbstständigen aus Ingersheim nicht für die Gewichtsklasse ausreicht. Der gebürtige Marbacher selbst hat schon lange wegen seiner Vorstrafen keinen Führerschein mehr. Der Tross geriet prompt in eine Verkehrskontrolle der Polizei.

„Wir haben einen Fehler gemacht“, räumte der 44-jährige Subunternehmer unumwunden im Gerichtssaal ein. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass der Lastwagen noch der erlaubten Gewichtsklasse seines Führerscheins, der in Kopie dem Marbacher Handwerker vorlag, entsprochen habe. Das Gericht stellte das Verfahren gegen den unbescholtenen 44-Jährigen mit der Zahlung von 500 Euro an den Bund gegen Drogen und Alkohol im Straßenverkehr ein.

„Angesichts Ihrer zahlreichen einschlägigen Vorstrafen wegen Betrügereien und Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommt genau genommen nur noch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Frage“, richtete sich die Direktorin des Amtsgerichts, Ursula Ziegler-Göller, bei der Urteilsverkündung an den 47-Jährigen. Der Angeklagte habe sich hinreißen lassen und darauf gehofft, wenn er nicht selbst am Steuer sitze, aus dem Schneider zu sein.

Das Gericht hielt ihm jedoch zugute, dass er die Organisation und Leitung seines Betriebes seit Mai diesen Jahres in die Hände seiner Frau gelegt hat und es so aussieht, als liefen die Geschäfte nun geordneter ab. Die Richterin ermahnte ihn jedoch auch, bei der notwendigen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), bei der Verkehrsbehörde „keine Ausflüchte mehr zu suchen und Märchengeschichten zu erzählen“. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine dreimonatige Strafe, zum letzten Mal zur Bewährung. Sollte sich der 47-jährige laut Richterin „die kleinste Kleinigkeit zu Schulden kommen lassen, werden einige Bewährungen aus vorangegangenen Verurteilungen aufgehoben und es drohen mehrere Jahre Gefängnis“.