Die Häuser im Hörnle sind relativ klein, können aber in die Höhe wachsen. Foto: Werner Kuhnle

Neue Vorgaben zur Dämmung und zum Brandschutz erfordern eine Änderung des Bebauungsplans.

Marbach - Mehr als zehn Jahre ist es nun schon her, dass der Gemeinderat den Weg dafür frei gemacht hat, auf die Reihenhäuser im Hörnle eine Etage draufzupacken. Das hat zwar nicht gerade einen Bauboom ausgelöst, allerdings haben immerhin vier Eigentümer mittlerweile aufgestockt, weitere zumindest Interesse angemeldet. Die Verwaltung geht davon aus, dass damit noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist – weil die Häuser dank der Erweiterungsoption und wegen der großen Grundstücke auf dem Immobilienmarkt interessant seien. Jedoch machen es neue Vorgaben zum Brandschutz und der Energieeinsparung im Grunde unmöglich, den Wohnraum nach oben zu erweitern. Darauf hat die Stadt nun reagiert. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am Donnerstag beschlossen, eine Änderung des Bebauungsplans in Angriff zu nehmen.

Bei der letzten Anpassung, die im Jahr 2005 die Aufstockung überhaupt erst möglich machte, war die zulässige Firsthöhe um 2,10 Meter nach oben geschraubt worden. Inzwischen seien aber stärkere Dämmungen vorgeschrieben, erläuterte der stellvertretende Bauamtsleiter Ralf Lobert. Dazu komme, dass aus Brandschutzgründen und als zweiter Rettungsweg am obersten Geschoss Fenster mit einer Höhe von 1,20 Meter eingebaut werden müssen. Rechne man dazu noch eine Brüstungshöhe von 90 Zentimetern als Absturzsicherung und eben das Dämmmaterial hinzu, reichten die 2,10 Meter längst nicht mehr aus, erläuterte Ralf Lobert. Deshalb wolle man eine weitere Anhebung der Firsthöhe um 65  Zentimeter gestatten, sodass die Reihenhäuser künftig statt 9,45 Meter bis zu 10.10 Meter hoch sein dürfen.

Quer stellt sich die Stadt aber in einem weiteren Punkt: Ausladende Dachterrassen sollen nicht zugelassen werden – obwohl dieser Wunsch oft von Eigentümern geäußert werde, die im Erdgeschoss einen Erweiterungsbau realisieren, wie Lobert erläuterte. „Aber da wäre die Privatsphäre für die Nachbarn nicht gewährt“, betonte er. Insofern sollten die bislang für Balkone geltenden Maße nicht überschritten werden. Die Räte waren mit all dem einverstanden. „Es ist wichtig, weiter die Möglichkeit zum Aufstocken zu geben, sonst wäre der Beschluss von 2005 sinnlos gewesen“, sagte Ernst Morlock (SPD). Zudem verfügten die meisten Reihenhäuser über große Gärten, womit ein gewisser Ausgleich für die Beschränkung auf Balkongröße erfolge.