Der 31-Jährige war Anfang Juni wegen dreier Einbrüche zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Foto: dpa

Der 31-jährige Angeklagte war Anfang Juni wegen dreier Einbrüche zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Marbach - D

ie Berufung eines Mannes gegen sein Urteil vom Amtsgericht Marbach hat Erfolg gezeigt: Das Landgericht Heilbronn verringerte in einem Berufungsverfahren am Donnerstag seine Strafe um sechs Monate auf zwei Jahre und vier Monate. Der 31-Jährige war Anfang Juni wegen dreier Einbrüche in ein Handy-Geschäft in Bietigheim-Bissingen und in einen Golfclub in Ohmden zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die Verteidigerin des Angeklagten wollte mit der Berufung Widersprüche im Urteil klären. So habe der Mandant bei seiner Festnahme der Polizei und später im Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht uneingeschränkt die Anklagevorwürfe gestanden, aber stets beteuert, allein gehandelt zu haben. Dies sei nicht entsprechend gewürdigt worden. Darüber hinaus sei die Summe des Diebesgutes viel zu hoch angesetzt worden, da der Mann nicht funktionsfähige Demo-Handys gestohlen habe.

„Ich wollte meine Familie in Rumänien unterstützen und in Deutschland arbeiten“, erklärte der gelernte Elektriker vor Gericht. Doch die Jobsuche war erfolglos. Als er erfuhr, dass sein Vater schwer erkrankt war und teure Medikamente benötigte, wollte er sich Geld beschaffen, um der Familie zu helfen. Dafür zerschlug er eines Nachts im Mai vergangenen Jahres mit einer herumliegenden Bodenplatte das Fenster des Handy-Ladens und räumte mehr als 30 Handys und sechs Tablets ab. Er zerlegte die Geräte in kleine Einzelteile und verkaufte sie in Rumänien. Angeblich erbrachte das Diebesgut lediglich einen Erlös von 1800 Euro.

Einen Monat später brach er in mehrere Gebäude des Golfclubs ein. Dort hebelte er nach Angaben der Polizei mit brachialer Gewalt einen Tresor aus der Wand und räumte die darin befindlichen 450 Euro und eine Schreckschusspistole aus. Er knackte auch den Kaffee- und den Ballautomaten, zwei Geldkassetten und nahm ein teures Fahrrad mit. Im Juli schließlich unternahm er einen dritten Raubzug - dieses Mal im Werkstattgebäude des Golfclubs. Bei allen drei Einbrüchen entstand auch erheblicher Sachschaden an Fenstern und Türen der Gebäude.

Während die Verteidigung auf eine erheblich reduzierte Strafe plädierte, beantragte die Staatsanwaltschaft die Berufung zu verwerfen, denn auch wenn die Schadensumme des Diebesgutes geringer sei, ändere dies nichts am Schuldgehalt, für den drei Jahre Gefängnis angemessen seien. Der Angeklagte selbst bereute in seinem Schlusswort seine Taten und wünschte sich, wieder heim zu können, um Mutter und Bruder nach dem Tod des Vaters im August 2015 beistehen zu können.

Zu Gunsten des Angeklagten werteten die Heilbronner Richter sein umfangreiches Geständnis, das die erste Instanz „vielleicht zu selbstverständlich“ genommen habe. Darüber hinaus sei er wegen fehlender Deutschkenntnisse und keinerlei Besuch in der seit sieben Monaten andauernden Untersuchungshaft sehr isoliert.

Allerdings hätte ihm eine erste Verurteilung wegen Diebstahls in Österreich 2010 eine Warnung sein sollen, betonten die Richter und werteten die drei Delikte nun als schweren Diebstahl mit entsprechend strengen Strafen. Weil er sein Berufungsziel erreicht habe, übernehme die Staatskasse die Kosten des Verfahrens. Falls die Staatsanwaltschaft dem Beispiel der Verteidigung folgt und auf Rechtsmittel verzichtet, wird die Untersuchungshaft in eine reguläre Haft übergehen, was eine Arbeit oder die Teilnahme an einem Deutschkurs im Gefängnis möglich macht.