Der Vorteil von mehr Konkurrenz in der Bewirtschaftung seien geringere Kosten. Foto: dpa

Waldbewirtschaftung ist nicht mehr nur Förstern vorbehalten, wenn Privatunternehmen zum Zug kommen.

Marbach/Bottwartal - Im Rahmen des Kartellverfahrens zur gemeinsamen Holzvermarktung gegen das Land Baden-Württemberg hat das Bundeskartellamt dem Land die gemeinsame Holzvermarktung weitgehend untersagt. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat am 15. März diesen Jahres geurteilt, dass dies rechtens ist. Das Land Baden-Württemberg hat beim Bundesgerichtshof eine Rechtsbeschwerde eingelegt, unter anderem weil das Bundeswaldgesetz eine andere Regelung ermöglicht.

Laut Forst BW, dem Portal des Ministeriums für Ländlichen Raum, dürfen in der Übergangsphase die unteren Forstbehörden der Landkreise, das sind die Forstreviere, „keinen gemeinsamen Verkauf von Nadelstammholz aus dem Staatswald, Kommunalwald und Privatwald für Waldbesitzende mit einer forstlichen Betriebsfläche über 100 Hektar mehr durchführen“. Künftig könnte die Grenze von 100 Hektar für den Verkauf aller Holzarten gelten, so ein Eckpunktepapier zur Neuregelung der Forststruktur.

Seit 2015 vermarktet die zentrale Holzverkaufsstelle beim Landratsamt alles Holz, das in staatlichen wie kommunalen Wäldern anfällt. Das Brennholz wird wie bisher öffentlich im Wald versteigert. Auf die beliebten Brennholzverkäufe mit dem örtlichen Revierförster aus den 9100 Hektar Kommunalwald, das sind 72 Prozent der Waldfläche im Landkreis Ludwigsburg, muss man auch in Zukunft nicht verzichten, versichert Gundula Gmelin, Leiterin des Fachbereichs Forsten im Landratsamt.

Dies könnte sich allerdings ändern, wenn zum 1. Juli 2019 die zukünftige Forstorganisation ihre Arbeit aufnehmen wird. „Forstliche Betreuungsangebote für die Kommunal- und Privatwälder auf Ebene der Landratsämter“ soll es „grundsätzlich“ weiterhin geben. Ein wichtiges Thema ist die Forstbewirtschaftung, die neu geregelt werden soll. Ein bislang noch internes Konzept sieht vor, dass die Waldbesitzer wie die Kommunen einen zentralen Dienstleister oder auch private Unternehmen mit der Forstbewirtschaftung beauftragen können. Der Vorteil von mehr Konkurrenz in der Waldbewirtschaftung, so ein Gutachten im Auftrag der Landesregierung, seien geringere Kosten beispielsweise bei der Holzernte und –aufbereitung.

Im Rems-Murr-Kreis werden Bürgermeister und Waldbesitzer bereits Ende November über die wahrscheinlich kommende Neuregelung informiert. Im Landkreis Ludwigsburg ist eine solche Informationsveranstaltung nicht vorgesehen. „Das Landratsamt informiert die waldbesitzenden Kommunen regelmäßig bei den Bürgermeisterversammlungen über das Thema und den aktuellen Stand“, so Pressesprecher Andreas Fritz. Aus der Bürgermeisterversammlung heraus habe sich in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Forsten eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Neuorganisation der Waldbewirtschaftung angeht. Bei der Marbacher Stadtverwaltung möchte man an Bewährtem festhalten. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Bewirtschaftung beim Landkreis angesiedelt bleibt“, sagt der Erste Beigeordnete Gerhard Heim. Die kleinteiligen Verhältnisse im süddeutschen Raum würden eine Unternehmensstruktur kaum möglich machen. Auch in Oberstenfeld ist man gespannt, wie die 800 Hektar Wald der Kommune in Zukunft verwaltet werden. „Wir sind sehr zufrieden, wie es mit der Forstverwaltung läuft“, sieht Bürgermeister Markus Kleemann keine Notwendigkeit zur Veränderung.