Ab Alarmstufe 2 müssen zwei Löschfahrzeuge und eine Drehleiter eingesetzt werden. Foto: Frank Wittmer

Markgröningen fordert höheren Zuschuss für neue Drehleiter, die auch in anderen Gemeinden benötigt wird. Wie sehen die Kommunen in unserer Region das?

Marbach - Markgröningen macht Ernst: Weil die Drehleiter auch für Überlandeinsätze gebraucht wird, fordert die Stadt jetzt mehr Zuschüsse bei der Neubeschaffung. Bisher war es allgemeiner Usus, dass die Städte und Gemeinden ihre Fahrzeuge selbst beschaffen. Sonderfahrzeuge wie Drehleitern müssen aber nicht in jedem Dorf vorhanden sein. Hierzu gibt es die so genannte Überlandhilfe.

Ab Alarmstufe 2 braucht es zwei Löschzüge und eine Drehleiter. Die Überlandhilfe ist im Feuerwehrgesetz verankert. In einer Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Kreis Ludwigsburg wird definiert: „Überlandhilfe ist ergänzende Hilfe, beispielsweise durch Sonderfahrzeuge wie Drehleitern oder Rüstwagen oder Spezialgerät wie Wärmebildkameras oder Chemikalienschutzanzüge.“ Was anfangs Pionierarbeit war, ist durch die jetzt vereinbarte gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnung für die Feuerwehren beinahe Alltag. Wie meistens im Leben wird die Freundschaft schwierig, wenn Geld im Spiel ist. Für die Überlandhilfe müssen die Kommunen die Kosten erstatten.

Dazu haben die Städte und Gemeinden einen Vertrag geschlossen. Weil die Fahrzeuge unterschiedlich alt sind, erlaubt dieser Vertrag nicht die Berechnung von Sachkosten wie die Anschaffungs- und Vorhaltungskosten der Fahrzeuge. Lediglich Verbrauchsmaterial und Personal dürfen in Rechnung gestellt werden. Bei der Drehleiter ist aber erlaubt, für die erste Stunde maximal die vierfache Fahrzeugbesatzung, zwölf Personen, in Rechnung zu stellen.

In Marbach ist die Drehleiter seit dem Jahr 2003 in Dienst. Letztes Jahr wurde die 32 Meter lange Leiter für etwas mehr als 50 000 Euro generalüberholt. Wie wichtig das Gefährt für die umliegenden Kommunen ist, zeigte sich beispielsweise 2013 beim Brand auf dem Dach der sanierten Benninger Gemeindehalle, wo die Marbacher Feuerwehr als Überlandhilfe mit der Drehleiter angerückt ist.

Die Kostenerstattung richtet sich dabei nach dem oben genannten Vertrag, erläutert Martin Eißler, als stellvertretender Leiter der Finanzverwaltung im Marbacher Rathaus für die Feuerwehr zuständig. „Aktuell werden 15 Euro pro Mann und Stunde in Rechnung gestellt.“ Auf einen Kostenersatz für die Fahrzeuge hat man in der Vereinbarung bewusst verzichtet. Die Marbacher Drehleiter rückt bei Großalarm nach Benningen, Affalterbach, Erdmannhausen, Murr und Pleidelsheim aus. Es gebe aber die Überlegung, so Kreisbrandmeister Andi Dorroch, das neu zu regeln. „Es macht rein räumlich gesehen mehr Sinn, wenn Pleidelsheim und Murr von Steinheim aus versorgt werden.“

Zu den Zuschüssen befragt, betont Dorroch, dass es „keinen Rechtsanspruch für die Förderung gibt, deshalb ist es falsch, dass berichtet wurde, die Stadt Markgröningen wolle das Land verklagen. “ Im Falle der Überlandhilfe werden aber in der Regel ohnehin erhöhte Zuschüsse ausbezahlt. Eine Drehleiter, die bei Anschaffungskosten deutlich jenseits der 500 000 Euro mit 188 000 Euro bezuschusst wird, reiße „ein tiefes Loch in den Fördertopf“. „Deshalb müssen wir darauf achten, dass das Geld sinnvoll eingesetzt wird.“ So habe man sich darauf verständigt, dass noch nicht von Überlandhilfe die Rede sein kann, wenn nur eine weitere Gemeinde mit versorgt wird. Anders gelagert ist der Fall, wenn kreisübergreifend Hilfe geleistet wird, wie Steinheim das in Kirchberg und Oberstenfeld in Beilstein tut. „Das wird dann direkt vom Land gefördert“, erläutert Dorroch.

Im Moment ist keine größere Neuanschaffung im Raum Marbach geplant, so Dorroch. Wobei man die Kosten immer im Blick haben muss, weil ein Löschfahrzeug um die 400 000 Euro kostet. Um bei der Beschaffung zu sparen, fordert der Rechnungshof Baden-Württemberg die Bildung von Einkaufsgemeinschaften. Dies wird praktiziert, angefangen von Verbrauchsmaterial wie Ölbinder oder Schaummittel, über Dienst- und Einsatzkleidung bis zu Feuerwehrgeräten und Fahrzeugen. Benningen und Pleidelsheim haben mit der gemeinsamen Beschaffung ihrer HLF 20/16 im Jahr 2012 einiges gespart.

Die Fördersätze für Löschfahrzeuge wurden jetzt einheitlich auf 75 000 Euro beschränkt. Diese Neuerung hat der Kreisbrandmeister auf den Hauptversammlungen der Feuerwehren im Frühjahr vorgestellt. Deshalb wirbt Dorroch dafür, Löschfahrzeuge auch „eine Nummer kleiner“ zu bestellen. „Ein LF10 ist nicht halb so gut wie ein LF20, sondern bietet 80 Prozent der Leistung, kostet aber deutlich weniger.“