Das Verfahren um den Betrug in Millionenhöhe am Daimler-Dienstleister HWA dauert an. Foto: dpa

Deutsche und türkische Banker halten die Garantie des Angeklagten sofort für eine Fälschung.

Marbach/Affalterbach - Im Verfahren um den Betrug in Millionenhöhe am Daimler-Dienstleister HWA waren sich deutsche und türkische Banker schnell sicher, dass es sich bei einer vorgelegten Bankgarantie um Betrug handelt. Das ergaben die Zeugenaussagen am neunten Verhandlungstag vor dem Schwurgericht des Amtsgerichts Marbach. Bis auf die Minute genau wurden die im Mai 2016 gewechselten E-Mails zwischen dem Unternehmen in Affalterbach sowie dessen Hausbank, der Deutschen Bank und den Kollegen in der Türkei unter die Lupe genommen und hinterfragt.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn wirft einem 52-jährigen Schweizer vor, 2015 mit seiner auf Zypern beheimateten Firma UBFS invest zwei Sponsoringverträge mit HWA über 4,3 Millionen Euro abgeschlossen und Werbeleistungen in Anspruch genommen zu haben, jedoch nicht die vereinbarten Zahlungen geleistet zu haben. Die HWA AG ist im Auftrag von Mercedes-Benz Motorsport für die DTM verantwortlich.

Der Angeklagte schickte per Mail im Mai 2016 den Verantwortlichen der HWA ein Schriftstück von der türkischen Ziraat-Bank, das seine Liquidität beweisen sollte. Die HWA AG bat ihre Hausbank um eine Einschätzung. „Das Schreiben war auf den ersten Blick weder eine Bankgarantie noch eine übliche Bankauskunft“, sagte der für Firmenkunden im Ausland zuständige Mitarbeiter der Deutschen Bank aus. Aus Gefälligkeit habe er bei der zuständigen Kollegin in Istanbul noch um eine Prüfung gebeten, denn „wir haben verstanden, dass es für unseren Kunden HWA keine Kleinigkeit ist“. Die Kollegin meldete, dass der Unterzeichner, der dem Angeklagten auch persönlich bekannt war, „die Mail und das Schreiben nicht verfasst und auch nichts damit zu tun habe, sie entspräche nicht dem Format der Ziraat-Bank“. Die Bank wollte daraufhin auch eine Meldung an die Behörden machen. Auf Bitten der HWA fragten die deutschen Banker sogar mehrmals in der Türkei nach.

Am Nachmittag hörten die Beteiligten den zuständigen Sachbearbeiter bei der Polizei als dritten Zeugen an diesem Tag. Der 55-Jährige hatte den Angeklagten nach dessen Verhaftung im März auf Zypern nach Deutschland in Untersuchungshaft gebracht, Vernehmungen vorgenommen und Ermittlungen geführt. Diese brachten vor allem die beiden Verteidiger in Aufruhr: Sie kritisieren seit Beginn des Prozesses falsche Angaben und Stimmungsmache im Strafantrag. So habe er erst einen Banker in der Schweiz gleichen Namens für den Angeklagten gehalten, räumte der Zeuge ein. Nach Ansicht der Verteidigung hat er den tatsächlichen Angeklagten, der sich für unschuldig hält, mit seinen nicht belegten Einschätzungen „deformiert“.

Das Gericht lehnte einen Antrag der Verteidigung zur Befragung von Zeugen im Ausland per Videokonferenz ab. Auch die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, diese als wahr anzuerkennen. Dennoch konnte die Beweisaufnahme nicht wie vorgesehen geschlossen werden. Der Prozess wird am 26.  Januar fortgesetzt.