Zwei Menschen sind in Großbottwar verletzt worden. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Zwei Menschen sind in der Silvesternacht in Großbottwar durch Schüsse aus einer Luftpistole verletzt worden. Ein 76-Jähriger hatte die Waffe mit Stahlkugeln geladen.

Großbottwar - Schüsse der anderen Art sind in der Silvesternacht in Großbottwar gefallen. Ein 76-Jähriger feuerte gegen 0.30 Uhr in der Straße Im Pfarracker mit einer Luftdruckpistole mit Stahlkugeln und verletzte dabei eine 37-Jährige sowie deren 48-jährigen Lebensgefährten. Beide erlitten leichte Verletzungen.

Wie es zu den beiden Schüssen genau kam, konnte die Polizei am Dienstag noch nicht mitteilen. Fest steht jedoch, dass der 76-Jährige zuerst auf die zwölfjährige Tochter der 37-Jährigen gezielt hatte. Als die Mutter sich dann schützend vor das Kind stellte, drückte der Mann ab, berichtet die Polizei. Die leicht verletzte Frau rief daraufhin ihren Lebensgefährten zur Hilfe. Als der 48-Jährige sich vor dem Schützen positionierte, schoss der Senior erneut und verletzte sein Gegenüber leicht. Daraufhin stieß der Getroffene den Schützen um und nahm die Pistole an sich. Als Polizisten kamen, beschlagnahmten sie die Waffe.

Die Ermittlungen dauern noch an. „In der Silvesternacht selbst war zu viel los – die Vernehmungen beginnen erst in dieser Woche“, teilte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg auf Nachfrage mit. Von Interesse dürfte die Vorgeschichte sein. Ob die Beteiligten miteinander im Streit lagen oder ob den mutmaßlichen Täter etwas anderes umtrieb, bleibt unklar. Die verwendeten Stahlkugeln seien auf keinen Fall als Feuerwerksmunition zu betrachten, informiert die Sprecherin auf Nachfrage. „Der Mann durfte eine Luftdruckpistole besitzen, aber er konnte in der Tatnacht keinen kleinen Waffenschein vorweisen, der ihm erlaubt hätte, die Waffe mit sich zu führen.“

Der 76-Jährige wird sich jetzt wohl wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Festgenommen wurde er nicht, weil er sich im Beisein der Polizisten so verhalten habe, „dass davon auszugehen war, dass nichts mehr passiert“, so die Polizeisprecherin.

Eine Festnahme wäre nur bei dringendem Tatverdacht und einer Fluchtgefahr anordbar gewesen, sagt Bettina Jörg, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Mehr könne sie nicht sagen, denn der Fall sei noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig.