Das Landgericht Heilbronn hat den Pumpgun-Schützen hart bestraft. Foto: dpa

Das Landgericht Heilbronn hat einen 37-Jähren zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er nach dem Verlust seines Geldbeutels ausgerastet ist.

Großbottwar - Bei seiner Schießerei auf zwei Lokale in Großbottwar mit einer Pumpgun hat ein Unternehmer billigend in Kauf genommen, dass Menschen verletzt oder gar getötet werden. „Es war Ihnen völlig gleichgültig, ob noch jemand da war“, sagte der Vorsitzende Richter der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht Heilbronn, Roland Kleinschroth, am Montag in der Urteilsbegründung. Die Kammer verurteilte den 37-Jährigen für dieses Verbrechen zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Staatsanwalt Carsten Danzebrink hatte wegen versuchten Totschlags und illegalem Waffenbesitz und -gebrauch vier Jahre und neun Monate Gefängnis, die Verteidigung lediglich eine Bewährungsstrafe beantragt.

Für den verbotenen Besitz und Gebrauch solcher Waffen kann es nach Überzeugung der Kammer „nur eine empfindliche Strafe geben“. Dabei habe der Angeklagte einfach nur großes Glück gehabt, dass niemand verletzt oder gar getötet worden sei. Als der Schlossermeister im Sommer 2015 vier Schüsse auf sein Stammlokal abfeuerte, flüchteten die Bedienung und der Wirt panisch in einen Nebenraum und blieben körperlich unverletzt. Bei dem Schuss auf ein zweites Lokal kurze Zeit später hatten dessen Bedienung und ihr Bekannter es nur wenige Minuten zuvor verlassen. In beiden Lokalen hatte der 37-Jährige zuvor gefeiert und getrunken.

„Nur weil niemandem körperlich etwas passiert ist, waren Ihre Handlungen gefährlich und alles andere als halb so schlimm“, wandte sich der Vorsitzende in der einstündigen Urteilsbegründung direkt an den Angeklagten. Die ersten beiden Schüsse durchschlugen Rollläden und Fenster des Lokals in einer Höhe von 1,50 Meter und hinterließen faustgroße Löcher und weit gestreute, zahlreiche Einschläge im Inneren.

Im Dunkeln blieb für die Richterinnen und Richter das Motiv, das letztlich den Ausraster des gebürtigen Ludwigsburgers auslöste. Über zwölf Stunden war er in seinem Stammlokal gesessen und hatte Runde um Runde ausgegeben, um seine Vaterschaft und den Geburtstag des Wirts zu feiern. Als es ans Bezahlen ging, fehlte sein Geldbeutel, und er bezichtigte abwechselnd die Zechkumpanen und die Bedienung des Diebstahls.

„Im Grunde wegen einer Lappalie legte sich bei Ihnen ein Schalter um“, resümierte der Vorsitzende. Denn der Angeklagte drohte, „alle abzuknallen“. Die Bedienung, seine heimliche Ex-Geliebte, schaffte es jedoch, ihn zu beruhigen und mit einem Freund nach Hause zu schicken. Die beiden kehrten jedoch erst noch in eine andere Kneipe in Großbottwar ein, bevor der Unternehmer allein nach Hause ging, dort vor der Haustür seinen leeren Geldbeutel fand, aus seinem Waffenlager im Sofakasten die Pumpgun mit scharfer Munition hervorzog und mit dem Auto zu seinem Stammlokal zurückkehrte und schoss.

Was sich ereignet hat, passt der Kammer zufolge nicht in das bisherige Leben des Angeklagten. Er sei sozial integriert, führe eine Firma und sei trotz seines erheblichen Alkoholkonsums zuvor nie aggressiv geworden. Im Prozess habe er sich reuig und geständig gezeigt, den Sachschaden der Lokale ersetzt und trinke seit der Tat keinen Alkohol mehr. Strafmindernd kam hinzu, dass laut Gutachter der Angeklagte zur Tatzeit wegen des vielen Alkohols womöglich eingeschränkt steuerungsfähig war.

Mit Blick auf die ungeklärte Beziehung zur Lebensgefährtin, die Geburt des gemeinsamen Kindes und die gleichzeitige Affäre mit der Bedienung, die eine Schwangerschaft und eine Abtreibung zur Folge hatte, sagte der Vorsitzende Richter am Schluss zum Angeklagten: „Ordnen Sie Ihr Leben neu, das schulden Sie ihrer Tochter.“