Die Nachbarn und Gemeinderäte sind über das Neubau-Vorhaben wenig begeistert. Foto: Archiv (Sandra Brock)

Das Landratsamt wird laut Gesetzeslage die Baugenehmigung für das Projekt Lindenhof an der Marbacher Straße erteilen.

Erdmannhausen - Die Diskussion um ein Neubauvorhaben in der Marbacher Straße 18 hatte zuletzt hohe Wellen geschlagen. Die Firma Pflugfelder Immobilien plant hier drei Mehrfamilienwohnhäuser mit Tiefgarage. Diese seien zu hoch und passten sich dementsprechend nicht in die Umgebungsbebauung ein, monierten die Nachbarn. Genauso sah es im Juni der Erdmannhäuser Gemeinderat – und votierte gegen den Bauantrag (wir berichteten).

In der Sitzung des Gremiums am Donnerstagabend stand das Thema Lindenhof einmal mehr auf der Tagesordnung – weil das Landratsamt Ludwigsburg der Meinung ist, dass der Gemeinderat das Einvernehmen damals rechtswidrig versagt hat. Nach Auffassung der Genehmigungsbehörde spricht nämlich nichts gegen die Bebauung.

Hintergrund ist der fehlende Bebauungsplan. Deshalb darf nach Paragraf 34 gebaut werden, solange sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Gemeinde schlug den Räten deshalb vor, jetzt ihr Okay zu geben. Was das Gremium aber nicht tat. Mit acht Nein- und sechs Ja-Stimmen votierte es wieder gegen den geplanten Neubau – was im Endeffekt aber nichts bringt. „Damit ist die Zustimmung der Gemeinde nicht erteilt“, erklärte die Bürgermeisterin Birgit Hannemann. „Wir werden das entsprechend weitergeben. Dann wird das Landratsamt Ludwigsburg unsere Entscheidung ersetzen“ – mit einer Genehmigung, wie die Behörde in einem Schreiben im Juli mitgeteilt hatte.

Dass die betroffenen Nachbarn damit nicht glücklich sind, machte Holger Knauf gleich zu Beginn der Gemeinderatssitzung in der Bürgerfragestunde deutlich. Der Anwohner nannte das Bauvorhaben „überdimensioniert und durch Lage und Abmessung für die benachbarten Bürger erdrückend“. Von der Bürgermeisterin wollte er wissen, wie sie damit umgehe, dass das Landratsamt trotz zweifacher negativer Abstimmung aus Erdmannhausen das Einvernehmen ersetzen und die Baugenehmigung dennoch erteilen wird. Birgit Hannmann betonte, dass sich ihre Position nicht geändert habe. Sie sei nach wie vor der Meinung, dass sich die Bebauung einfüge. „Aber ich habe als Bürgermeisterin die Pflicht, die Entscheidung des Gemeinderates zu tragen und werde das an das Landratsamt weiter geben.“ Wobei sie auch deutlich machte, dass die Kreisbehörde ebenfalls „keine Chance“ habe. „Das Gesetz sieht das so vor.“

Was auch im Gemeinderat kritisch gesehen wird. „Egal, wie wir entscheiden, es ändert sich nichts“, sagte etwa SPD-Rat Hans-Georg Götz. „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass wir mit unserer Ablehnung richtig gelegen haben.“ Es gehe um die Höhe des Gebäudes „und ich sehe nicht, dass wir rechtswidrig gehandelt haben. Die Auslegung zu Paragraf 34 wird vom Landratsamt sehr großzügig gehandhabt.“

Martina Glees-Brück von den Grünen stieß ins gleiche Horn. „Da wird jetzt der Paragraf zur Einfügung in die Umgebungsbebauung sehr weit gezogen. Das geplante Gebäude ist um einiges zu hoch.“ Außerdem merkte sie an, dass alle nach den gleichen Maßstäben behandelt werden sollten – auch das hatten die Anwohner bemängelt.