Halter von Kampfhunden müssen tief in die Tasche greifen. Foto: dpa

Wer einen Kampfhund hält, muss in Erdmannhausen tief in die Tasche greifen.

Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat eine neue Satzung für die Hundesteuer beschlossen. Steuerlich gesehen gelten bestimmte Rassen wie Mastiff oder Bullterrier als Kampfhunde, auch wenn sie den Wesenstest bestanden haben. „Ansonsten würden wir die Haltung gar nicht genehmigen“, betonte Hauptamtsleiter Günter Sommer.

Das Halten von Kampfhunden generell könne man nicht verbieten, so Sommer auf die Frage von Hans-Georg Götz (SPD). „Wenn keine gesteigerte Aggressivität vorliegt, können wir die Erlaubnis erteilen.“ Allerdings müsse das „berechtigte Interesse“ am Halten eines Kampfhundes nachgewiesen werden. „Die Frage ist, ob man dieses Interesse nicht auch mit einem Rauhaardackel ausleben kann.“ Auch andere Hunde können zur Gefahr werden. Dessen ist man sich bewusst. Martina Glees-Brück (Grüne) wies darauf hin, dass „statistisch gesehen die meisten Unfälle mit Schäferhunden passieren“.

Steuerlich gesehen, so Kämmerer Eberhard Immel, interessiere nur die Rasse. Für einen Kampfhund werde der fünffache Steuersatz erhoben, das sind in Erdmannhausen fortan 540 Euro für den ersten und 1080 Euro für jeden weiteren Kampfhund. „Da gibt es noch weitaus höhere Steuersätze.“ Werner Unger (CDU) wollte wissen, ob die Rasseanmeldung überhaupt überprüft werde. „Wer eine falsche Angabe macht, begeht Steuerbetrug“, stellte Bürgermeisterin Birgit Hannemann klar. Hunde, die dem Schutz von Blinden, Tauben, Epileptikern und Diabetikern dienen, bleiben steuerbefreit, ebenso Wachhunde von Gebäuden außerhalb des Ortes.