Frühling = Gartenzeit! Foto: privat

Verein informiert Gartenbesitzer über Vorteile von altbewährten Verfahren und tauscht Glyphosat aus

Erdmannhausen
– Wir erinnern uns alle noch an die skandalöse Entscheidung der EU-Kommission bezüglich Glyphosat. Kein Trost ist die Tatsache, dass das EU-Parlament jetzt einen Ausschuss zur Klärung dieses Vorgangs eingesetzt hat. Denn leider gilt der Satz „Frühlingszeit ist Freudenzeit“ nicht für alle Lebewesen in der Natur.

Denn Frühlingszeit ist für viele auch die Zeit, um Wege in und zu den Hausgärten, Garageneinfahrten, aber auch Grünflächen mit Spritzmitteln zu bearbeiten! Und diese sind erfahrungsgemäß einfach zu besorgen – Gartencenter und Baumärkte locken mit „billigen“ Angeboten. Und so mancher Kleingärtner und Häuslebesitzer wendet diese Mittel allzu sorg- und bedenkenlos an und lässt sich von den Lockangeboten der Märkte verführen. So wird etwa auch eines der bedenklichsten Mittel, „Roundup“, weiterhin angeboten und die Kassen der Märkte und der Agrarkonzerne gefüllt.

Auch 2018 wollen wir mit der Initiative „Pestizidfreies Erdmannhausen“ den Frühlingsbeginn nutzen, um aufzurütteln: Kaufen Sie bitte keine glyphosathaltigen Spritzmittel! Machen Sie sich stattdessen schlau über altbewährte Verfahren zur „Unkraut“-Beseitigung. Denn bedenken Sie: Jedes „Pflanzenschutzmittel“ dient nicht dem Schutz von Pflanzen. Es tötet diese ab, ist also ein Gift. Und jeder Einsatz von Gift ist ein Risiko für Mensch und Natur.

Für alle glyphosathaltigen Herbizide gibt es wissenschaftliche Beweise auf eine Beeinflussung des Hormonsystems, Krebs, Zelltod, Schädigung des Erbguts sowie der Embryonalentwicklung, der Leber und des Immun- und Nervensystems. Zudem sind sie für das Bodenleben schädlich. Zudem wird die Aufnahme von Mikronährstoffen und die Abwehrkraft der Fauna geschädigt. Besonders giftig ist Glyphosat zudem für Insekten, Vögel, Amphibien und Fische.

Das Abspritzen von Getreide mit Glyphosat zur Abreifebeschleunigung kurz vor der Ernte ist mittlerweile verboten. Doch vielerorts werden in den Obstanlagen (Äpfel, Birnen und Beeren), in den Weinbergen und auf den Feldern (Zwiebel, Kartoffeln) glyphosathaltige Mittel ausgebracht. Ebenso ist die Abgabe an private Anwender noch immer erlaubt. Ob sie gemäß der Vorschriften des Sicherheitsdatenblattes eingesetzt werden, wird leider nicht überprüft.

Obwohl auch hier eine Mehrheit der Bundesländer dafür ist, die Anwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich zu verbieten, bleiben diese Mittel zugelassen. Ein milliardenschwerer Markt lässt sich nicht so einfach in die Knie zwingen. Denn die Lobbyisten haben hier schon seit Jahren Sicherungen eingebaut.

Daher unser Appell an alle zu Beginn der Gartensaison 2018: Verzichten Sie bitte auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzengiften in Ihrem Kleingarten. Auf den versiegelten Flächen wie Gehwegen und Einfahrten ist der Einsatz dieser Mittel nach § 12 Pflanzenschutzgesetz ohnehin verboten. Ihre Gesundheit und die Kleinlebewesen Ihres Gartens werden es Ihnen danken! Informieren Sie sich über die Risiken von Roundup und Glyphosat online auf www.gentechnikfrei21.de

Kommen Sie auch am Samstag, 24. März, von 9 bis 12 Uhr zum Infostand von „Pestizidfreies Erdmannhausen“ in der Mittelstraße. Diskutieren Sie gerne mit uns! Wir tauschen dort Ihre mitgebrachten Restbestände der Glyphosatmittel gegen eine Flasche gesunden Apfelsaft aus.