Einige Spielhallen-Betreiber müssen derzeit um ihre Konzession bangen. Foto: dpa

Casinos müssen ab Juli nach dem Landesglücksspielgesetz konzessiert werden. Das bringt verschärfte Auflagen mit sich.

Bottwartal - In Stuttgart laufen die Betreiber von Casinos Sturm gegen das Landesglücksspielgesetz. Das hat seine Gründe. Denn in Großstädten sind die Auswirkungen am gravierendsten, erklärt der Marbacher Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling. Was vor allem an der Spielhallen-Dichte in den Metropolen liegt. Und eine wesentliche Vorgabe der Verordnung besagt, dass zwischen zwei Zocker-Tempeln ein Mindestabstand von 500 Metern liegen muss. Doch auf den Prüfstand kommen auch die Casinos in kleineren und mittelgroßen Kommunen.

Das hängt damit zusammen, dass spätestens ab dem 1. Juli dieses Jahres „sämtliche Spielhallen in Baden-Württemberg nur noch mit einer Erlaubnis nach Paragraf 41 Landesglücksspielgesetz betrieben werden dürfen“, erklärt Andreas Fritz, Pressesprecher des Landratsamts Ludwigsburg. Bislang wurden die Konzessionen nach Paragraf 33i Gewerbeordnung vergeben, womit wesentlich laxere Vorschriften verbunden waren. So bringt das Landesglücksspielgesetz, das 2012 in Kraft trat, nicht nur die Regelung mit dem Mindestabstand unter den Spielhallen mit sich. Es dürfen sich im Umkreis von 500 Metern auch keine „Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen“ befinden, wie Andreas Fritz erläutert. Dazu seien so genannte Mehrfachkonzessionen nicht mehr genehmigungsfähig. Heißt: Mehrere Spielhallen unter einem Dach sind künftig tabu.

Diese Verschärfungen dürften allerdings nur überschaubare Konsequenzen für die hiesigen Spielhallen haben – weil es das eine oder andere Schlupfloch gibt. Der Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gelte beispielsweise nicht für Casinos, „denen vor Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes eine Erlaubnis nach Paragraf 33i Gewerbeordnung erteilt wurde“, stellt Andreas Fritz klar.

Zudem können Betriebe, die die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung vor dem 18. November 2011 beantragt und dann auch bekommen haben, einen Härtefallantrag stellen und unter bestimmten Voraussetzungen von den Anforderungen des neuen Gesetzes befreit werden. Ein Grund ist beispielsweise, wenn Investitionen, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Regelungen durch die Gewerbeordnung getätigt wurden, noch nicht abgeschrieben werden konnten.

Insofern geht es auch den beiden Spielhallen in Beilstein nicht an den Kragen. „Solange die an ihrem derzeitigen Standort bleiben und der Betreiber nicht wechselt, wird es da keine Veränderungen geben“, sagt der Bauamtsleiter Tim Breitenöder. Dabei sei das eine Casino im Ortskern angesiedelt und somit innerhalb eines500-Meter-Radius zu Schulen, Kindergärten und dem Jugendhaus. Das andere im Gewerbegebiet unterschreite den Mindestabstand zu einem Kindergarten.

Ähnlich ist der Fall in Marbach gelagert, wo ebenfalls zwei Glücksspiel-Häuser beheimatet sind, eines am Bahnhof, eines in der Wildermuthstraße. „Für beide kann alller Voraussicht nach eine Genehmigung erteilt werden“, sagt der Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling. Denn die Betreiber seien schon längere Zeit am Ruder. Dabei liegen die beiden Casinos laut Andreas Seiberling innerhalb einer 500-Meter-Zone zueinander. Und das Gebäude in der Wildermuthstraße sei Luftlinie auch keine 500 Meter von der Schule entfernt.

Was mit den Spielhallen in Steinheim passiert, ist indes noch unklar. Man habe sich mit dem Thema noch nicht eingehend befasst, werde das aber zu gegebener Zeit tun, berichtet der Ordnungsamtsleiter Rolf Englert.

Auch in Murr ist die Situation ungewiss. Dort ist ein Casino im Gewerbegebiet beheimatet. Und ganz in der Nähe betreut der Verein Itzebitz Kinder. Das könnte eventuell Konflikte geben, sagt Brigitte Keller, die das Haupt- und Ordnungsamt leitet. Doch zuständig für die Beurteilung sei das Landratsamt Ludwigsburg. Das Kreishaus muss in der Angelegenheit aber nicht nur den Fall in Murr analysieren. „Momentan werden vom Landratsamt Ludwigsburg die Anträge der in unserem Zuständigkeitsgebiet liegenden Spielhallen samt Härtefallbegründungen geprüft“, teilt Pressesprecher Andreas Fritz mit. Ein Ergebnis liege aber noch nicht vor.